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Wichtige Versicherungen Studenten

Die wichtigsten Versicherungen für Studenten

student-versicherungMit dem Beginn eines Studiums ändert sich bei vielen jungen Menschen das Lebensumfeld. In einigen Bereichen brauchen Sie als Studenten noch keine eigene Versicherung, da sind sie oft noch über die Eltern mitversichert sind

Durch die neuen Umstände sollte der Versicherungsschutz dementsprechend angepasst werden.

Dazu einige Informationen über WG und Hausrat, Unfälle beim Hochschulsport und auch die Tatsache, dass man auch als Student berufsunfähig werden kann.

 

Die Haus­rat­ver­si­che­rung

Wenn Sie als Student in eine eigene Wohnung oder in ein WG-Zimmer ziehen, sollten Sie über eine Haus­rat­ver­si­che­rung nachdenken. Denn, wer einen eigenen Hausstand mit neuen Möbeln gründet, ist meistens nicht mehr über die Haus­rat­ver­si­che­rung der Eltern versichert. Die Möblierten Zimmer wie zum Beispiel in Studentenwohnheimen gelten hingegen nicht als eigener Hausstand und sind somit über die elterliche Versicherung mit abgedeckt.

Eine Haus­rat­ver­si­che­rung leistet bei Schäden etwa durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl. WG-Bewohner haben den Vorteil, dass sie sich den Beitrag für die Haus­rat­ver­si­che­rung untereinander aufteilen können. Bedingung für die WG-Police ist allerdings, dass die Gegenstände in der Wohnung klar den Bewohnern zugeordnet werden können. Zu klären vor einem Schaden wäre, was wem gehört. Eine Bestandsliste ist hier sicherlich hilfreich

Interessant dürfte für Studierende auch sein, dass man das Fahrrad über die Haus­rat­ver­si­che­rung gegen Diebstahl ver­sichern kann. Aber hier sollte die Hausrat-Police geprüft werden. Denn über eine Zusatzklausel kann man das Fahrrad auch ver­sichern, wenn es auf offener Straße geklaut wurde. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrrad mit einem eigenständigen Schloss zum Beispiel an einem Baum angeschlossen wurde. Wer diese Klausel nicht hat, bei dem leistet die Haus­rat­ver­si­che­rung nur, wenn das Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen wurde. Des weiterem sind auch manchmal noch feste Uhrzeiten in den Bedingungen festgelegt. Im Zweifel sollten Sie hier ihren Ver­sicherungs­makler fragen.

Für begeisterte Fahrradler, die wertvolle Fahrräder haben, kann man auch eine Fahrradvollkaskoversicherung abschließen. Das ist aber ein separater Vertrag und nicht Bestandteil der Haus­rat­ver­si­che­rung.

Die private Unfall­ver­si­che­rung

Sport zu treiben und fit zu bleiben, ist neben dem Studium ist für viele Studierende selbstverständlich. Ereignet sich aber in der Freizeit ein Unfall mit einer bleibenden Invalidität, sind Studenten vom Gesetz her schlecht abgesichert. Die Gründe:

  • Über die gesetzliche Rentenversicherung besteht oft kein oder nur geringer Versicherungsschutz. Meisten wird auch in die Rentenversicherung noch gar nicht eingezahlt.
  • Die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung zahlt meistens nur bei beruflichen Unfällen, nicht aber bei Unfällen in der Freizeit.

Mit einer privaten Unfall­ver­si­che­rung hat der Student nach einem Unfall Anspruch beispielsweise auf:

  • Invaliditätsleistungen in Form einer Kapitalsumme
  • Eine Unfallrente, die individuell bei Vertragsabschluss vereinbart wird
  • Die Erstattung kosmetischer Operationen
  • Die Bergungskosten, etwa bei Unfällen im Urlaub, wie zum Beispiel beim Mountainbiken
  • Ein Tagegeld und Krankenhaustagegeld
  • Todesfallleistung für Hinterbliebene

Die Kranken­ver­si­che­rung

In Deutschland ist eine Kranken­ver­si­che­rung eine gesetzliche Pflichtversicherung. Der Studierende ist davon nicht ausgenommen. Wer gesetzlich versichert ist, kann im Rahmen einer Familienversicherung über die Eltern versichert bleiben. Das gilt allerdings nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Diese Altersgrenze verschiebt sich weiter nach hinten, wenn der Studierende etwa ein freiwilliges Jahr oder den freiwilligen Wehrdienst abgeleistet hat. Viele Studenten arbeiten aber noch neben dem Studium. Zu Nebenjobs gibt es auch eine Freigrenze. Aber es gilt auch zu prüfen ob sich wegen der Verdiensthöhe eine Versicherungspflicht ergibt

Wer sich im Studium privat krankenver­sichern möchte, braucht dafür eine Befreiung von der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rungspflicht. Dafür müssen die Studenten nachweisen, dass sie privat versichert sind. Ist die Befreiung erteilt, gilt sie für die gesamte Dauer des Studiums. Von einer generellen Befreiung zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rungspflicht ist aber abzuraten. Man weiß nicht wie sich die persönliche Lebenssituation entwickelt.

Die private Alters­vorsorge

Wer im Studium nebenher Jobbt und finanziell die Möglichkeit hat, Geld auf die hohe Kante zu legen, kann das Ersparte etwa in eine Riester-Rentenversicherung investieren. Aus drei Gründen lohnt sich das besonders für junge Menschen:

  • Je früher man beginnt, desto mehr staatliche Zulagen erhält man als junger Sparer.
  • Junge Sparer profitieren längerfristig von dem stärkeren Zinseszinseffekt.
  • Sie brauchen nur eine relativ geringe Eigenleistung, um den vollen Zulagenanspruch zu erhalten.

Auch bei der Alters­vorsorge gilt: Je später man mit einem Rentenaufbau beginnt, desto mehr Geld muss später monatlich aufgewendet werden, um die gewünschte Rentenleistung zu erzielen. Der Zinseszinseffekt kommt vor allem denjenigen zugute, die Alters­vorsorge als langfristige Anlage begreifen.

Um die vollen Zulagen bei der Riester-Förderung zu bekommen, müssen die Sparer 4 Prozent ihres Vorjahreseinkommens in die Riester-Rente einzahlen. Ein Rechenbeispiel:

Wer im vergangen Jahr 10.000 Euro etwa durch Nebenjobs verdient hat, muss monatlich rund 20,50 Euro in die Riester-Rentenversicherung einbezahlen, um die vollen Zulagen von jährlich 154 Euro vom Staat zu bekommen.

Die private Berufs­unfähig­keitsversicherung

Manchen Studierenden liegt vermutlich die Vorstellung fern, ihren Job irgendwann nicht mehr ausüben zu können. Nichtsdestotrotz sind sie mit der Tatsache konfrontiert, dass jeder vierte Beschäftigte im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig wird. Sehr häufige Krank­hei­ten sind Muskel-Skelett-Erkrankungen, etwa aufgrund schwerer körperlicher Arbeit, Erkrankungen von Herz und Kreislauf. Aber immer mehr Menschen werden durch psychische Leiden Berufsunfähig. Auslöser sind zunehmen Arbeitsverdichtung und Stress am Arbeitsplatz

Wer dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben, kann den Wegfall des Lohns mit einer Berufs­unfähig­keitsversicherung absichern, In diesem Fall wird eine vereinbarte monatliche Rente zahlt. Auf staatliche Absicherung sollten Studierende sich grundsätzlich nicht verlassen. Wer nach 1961 geboren wurde, hat keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufs­unfähig­keitsrente. Versichert ist über die Gesetzliche Rentenversicherung lediglich eine Erwerbsminderungsrente. Die ständig steigende Lebenshaltungskosten in der Zukunft wird eine solche Grunddeckung nicht ausgleichen können.

Wer in jungen Jahren eine BU-Versicherung abschließt, zahlt in der Regel weniger Beiträge. Bei Antragsstellung wird der aktuelle Gesundheitszustand abgefragt. Junge Menschen sind meistens gesünder und haben weniger Vorerkrankungen. Ihr Risiko, berufsunfähig zu werden, ist dementsprechend geringer.

Wo ist der Student im Studium Haft­pflichtversichert?

Die Haft­pflichtversicherung (PHV) gilt als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Jeder Verbraucherverband wird Ihnen das empfehlen. Die PHV bezahlt die Kosten, wenn man einem anderen einen Schaden zugefügt hat. Weil diese Kosten im Extremfall existenzbedrohend sein können, brauchen natürlich auch Studierende den Haft­pflichtversicherungsschutz. Junge Erwachsene sind dabei während ihres Erststudiums unabhängig vom Alter über die Eltern haftpflichtversichert. Der Versicherungsschutz gilt sowohl für das Bachelorstudium als auch für den Master-Studiengang.

Wer danach ein zweites Studium aufnimmt, braucht hingegen eine eigene Haft­pflichtversicherung. Diese Phase ist nicht mehr über die elterliche Versicherung abgedeckt.


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