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E-Scooter-Versicherung und Tretroller-Versicherung

Die E-Scooter-Versicherung

e-scooter kfz-haftpflichtversicherungEin E-Scooter, oder auch Elektro-Tretroller, ähnelt den bekannten Tretrollern.  Es handelt sich um ein zweirädriges Kleinfahrzeug. Ausgestattet mit einem Trittbrett, auf dem eine einzelne Person fahren kann. Modellabhängig gibt es sogar einen höhenverstellbaren Sitz, evtl. auch abnehmbar. Einige Elektro-Scooter sind klappbar, also praktisch zu transportieren – zum Beispiel im Bus und Zug.

Für einen Elektro-Scooter benötigen Sie ein Versicherungskennzeichen in Verbindung mit einer Haft­pflichtversicherung. Die Kfz-Haft­pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und bezahlt den Schaden an fremden Sachen und Per­sonen.

Um den E-Scooter auf öffentlichen Straßen zu fahren benötigen wie bei Mofa und Roller ein Versicherungskennzeichen. Für E-Scooter ist eine Versicherungsplakette als Nachweis einer vorhandenen Haft­pflichtversicherung vorgesehen. Diese wird in Form eines Aufklebers ausgestellt und muss am Fahrzeug angebracht werden – möglichst an der Rückseite unter der Schlussleuchte. Der untere Plakettenrand muss sich mindestens fünf Zentimeter über der Fahrbahn befinden.


Anfrage Haft­pflichtversicherung für E-Scooter und Tetroller
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die e-scooter-versicherungDer Versicherungsschutz für E-Scooter

Der Elektro-Tretroller ist nicht über eine private Haft­pflichtversicherung versichert. Wenn ein E-Scooter-Fahrer keine eigene Kraft zur Fortbewegung aufwenden muss, wird der E-Scooter den Kraftfahrzeugen zugeordnet. Deswegen muss eine eigene Kfz-Haft­pflichtversicherung abgeschlossen werden.

Der Versicherungsschutz soll laut dem GDV (Gesamtverband Deutscher Versicherer) darüber hinaus auch bestehen, wenn der Elektro-Tretroller verliehen wird und dabei ein Schaden entsteht.

Ein Versicherungsschutz für E-Scooter wird erst verfügbar sein, wenn das geplante Gesetz zur Straßenzulassung eingeführt wird. Von Seiten der Versicherer ist es geplant, für das Fahren im Ausland eine Grüne Versicherungskarte auszustellen. Geprüft werden sollte, ob Elektro-Tretroller im Urlaubsland erlaubt sind.

Bei geplanten Reisen in Länder außerhalb der Europäischen Union sollte man sich vorab bei seinem Versicherer erkundigen oder im Versicherungsvertrag nachsehen, ob der Versicherungsschutz auch im Urlaubsland besteht.

Eine Teilkaskoversicherung für Elektro-Scooter

Eine Teilkaskoversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Kaskoversicherung ist ein Zusatzschutz zur Kfz-Haft­pflichtversicherung. Bei der Teilkaskoversicherung haben Sie auch beim Diebstahl und Brand einen Versicherungsschutz.

Die Scooter müssen bestimmte Normen erfüllen. Die Elektro-Kleinstfahrzeuge dürfen ein Gewicht von 55 Kilogramm ohne Fahrer nicht überschreiten. Sie dürfen maximal 70 cm breit und 200 cm lang sein. Mit der Lenkstange dürfen sie bis zu 140 cm in der Höhe messen. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Die Leistung des E-Scooter ist auf 500 Watt begrenzt. Selbstbalancierende Roller dürfen eine Leistung von 1400 Watt haben 

Die Fahrzeuge müssen wie Fahrräder zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen aufweisen. Außerdem müssen die Steuerelemente für den Elektromotor gleich nach dem Loslassen in ihre Nullstellung zurückspringen. Der Scooter würde sich sonst beim ungewollten Absteigen ja selbstständig machen. Die Beleuchtung darf abnehmbar sein, aber seitliche Reflektoren sind genauso Pflicht wie eine gut hörbare Klingel oder Glocke. Keine Hupe!

Kein Führerschein

Eine spezielle Fahrerlaubnis (Führerschein) ist nicht erforderlich. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen die E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h fahren. Jugendliche von 12 bis 14 Jahren müssen sich mit den etwas langsameren Modellen bis zwölf km/h begnügen. so ist die Planung des Bundesverkehrsministers

Die Kfz-Haft­pflichtversicherung

Der Versicherungsaufkleber zur e-scooter-versicherung wird hinten am Fahrzeug aufgeklebt. Er ist mit einem fälschungssicheren Hologramm verarbeitet. Wer mit einem nicht zugelassenen E-Scooter auf öffentlichen Straßen unterwegs ist kann mit einem Bußgeld von 70 Euro rechnen.  

Fahren Sie nur mit Helm

Es besteht keine Helmpflicht. Doch je nachdem wo und mit welchen Geschwindigkeiten man unterwegs ist, sollte man das Tragen eines Kopfschutzes in Betracht ziehen.

Fahren mit Promille

Für Fahranfänger gilt auch hier die 0,0 Promillegrenze, für alle anderen Fahrer ist mit 0,5 Promille Alkohol im Blut Schluss. Ansonsten drohen Bußgeld und Fahrverbot.

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) als Übersicht. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Der E-Scooter ohne Sitz oder selbstbalancierender Scooter mit oder ohne Sitz für eine Person
  • Vorhandensein einer Lenkstange oder Haltestange
  • Höchstgeschwindigkeit begrenzt auf 20 km/h
  • Eine Nenndauerleistung von maximal 500 Watt (oder von nicht mehr als 1400 Watt, wenn 60% der Leistung zur Balancierung verwendet wird),
  • Maximale Gesamtbreite bis 70 cm, eine Gesamthöhe bis 140 cm und eine Gesamtlänge bis 200 cm
  • Gewicht des Fahrzeug ohne Fahrer von nicht mehr als 55 kg
  • Zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen
  • Frontlicht und Rücklicht (mit Bremslicht), Seitenreflektoren
  • Eine helltönende Glock

Die E-Scooter sind für ungeübte nicht einfach zu handhaben. Denken Sie an eine Private Unfall­ver­si­che­rung