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Unfall­ver­si­che­rung mit Krankentagegeld

Unfall­ver­si­che­rung mit Krankentagegeld

Unfallversicherung KrankentagegeldFür Sie als Selbständiger oder Freiberufler dient die Krankentagegeld-Versicherung der Unfall­ver­si­che­rung dazu, den aufgrund eines Unfalls, eintretenden Verdienstausfall abzusichern.

Voraussetzung für die Auszahlung von einer Unfall-Krankentagegeld-Versicherung ist, dass der Versicherte in Folge eines Unfalles in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist und in ärztlicher Behandlung steht. Das Krankentagegeld wird solange gezahlt wie die ärztliche Behandlung andauert.

In der Leistungsdauer gibt es jedoch auch Zeitliche Begrenzungen. Die Höhe der Zahlung ist abhängig von der Höhe des versichertenUnfall-Tagegeldes. Der versicherte Tagessatz kann voll zur Auszahlung kommen. Er kann aber auch analog zum festgestellten Grad der Beeinträchtigung abgestuft werden

Berufsgruppe A: kaufmännisch tätig, leitend oder aufsichtsführend, im Verkauf, Per­sonen in Ausbildung, Hausfrauen, Rentner.

Berufsgruppe B: körperlich oder handwerklich tätig, Werkstoffe bearbeitend, Arbeiten mit ätzenden und giftigen Stoffen

 


Anfrage Unfall­ver­si­che­rung mit Unfalltagegeld
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Krankentagegeld ab 8 Tag:
Krankentagegeld ab 15 Tag:
Krankentagegeld ab 43 Tag:
Krankenhaustagegeld:
Invalidität mit 225 % Progression:
Invalidität mit 400 % Progression:
Übergangsleistung:
Todesfallsumme:
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Wegen Vorerkrankung kein Krankentagegeld

Wegen Vorerkrankung kann so mancher in Verbindung zu seiner Kranken­ver­si­che­rung kein Tagegeld ver­sichern. Eine Alternative kann ein Tagegeld in Verbindung mit einer Unfall­ver­si­che­rung sein. Das Unfall-Tagegeld wird nur aufgrund der Folgen eines Unfalls gezahlt. Voraussetzung ist, dass Sie sich in ärztlicher Behandlung befinden und somit zu 100 Prozent keine Arbeitsleistung für den eigenen Unterhalt erbringen können

Bei einer Unfall­ver­si­che­rung wird zwischen zwei Arten von Tagegeld unterschieden: zu einem das Krankenhaustagegeld und zum zweiten das Unfall-Tagegeld. Das Krankenhaustagegeld wird bei einem stationären Aufenthaltes in einem Krankenhaus gezahlt. Bei einer Unfall-Krankentagegeldversicherung auch dann, wenn die versicherte, verunglückte Person aufgrund eines Unfalls zu 100 % arbeitsunfähig. Bei Arbeitnehmern kann ein Unfalltagegeld erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit beantragt werden. Bis zum 42 Tag gibt es Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber

In Kombination mit dem Krankenhaustagegeld kann ein Genesungsgeld versichert werden. Dieses Genesungsgeld soll die zusätzlichen Kosten abdecken. Genesungsgeld wird ebenfalls für jeden Tag der Gesundung gezahlt, meistens für die gleiche Anzahl von Tagen, für die auch Krankenhaustagegeld geleistet wurde. Der Genesungsgeldanspruch entsteht mit der Krankenhausentlassung und endet spätestens mit der Gesundschreibung durch einen Arzt

Die private unfallversicherung kann Leistungen zur Invalidität aufgrund eines Unfallschadens erst zahlen, wenn nach Abschluss aller Behandlungen (beispielsweise Krankenhaus, Reha, Kur) ein bestimmter Invaliditätsgrad festgestellt worden ist. Je nach Befund kann dies bis zu einem Jahr und länger andauern. Um bereits während dieser Zeit Geld zur finanziellen Überbrückung zu erhalten, kann eine Übergangsleistung im Sinne eines Übergangsgeldes abgeschlossen werden.