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Fahrradversicherung und E-Bike-Versicherung im Vergleich

Fahrradversicherung und E-Bike-Versicherung

Fahrradversicherung Fahrrad-Vollkaskoversicherung Bisher gab es nur die Möglichkeit das wertvolle Fahrrad gegen Diebstahl über eine Haus­rat­ver­si­che­rung zu ver­sichern. Nun können Sie Ihr Fahrrad mit einer Fahrrad-Vollkaskoversicherung gegen die Tücken des Fahrrad-Alltages ver­sichern. Diese Fahrradversicherung gilt auch für E-Bike und Pedelecs für die keine Haft­pflichtversicherungspflicht besteht.

Die Anzahl der Fahrraddiebstähle bleiben auch in Zukunft relativ hoch. Jedes Jahr werden etwa 300.000 Räder entwendet. Die Versicherungsgesellschaften zahlen für etwa 210.000 versicherte Räder insgesamt 100 Millionen Euro an Ihre Kunden. Über die Haus­rat­ver­si­che­rung ist meistens der Einbruchdiebstahl abgesichert, also wenn das Bike aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen wird.

Aber ist Ihr Fahrrad auch bei einer Tour versichert? Sind Reparaturkosten, Fahrradgepäck, Helme und Kleidung oder der Diebstahl des Akkus abgesichert? In Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung wahrscheinlich nicht!


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E-Bike-VersicherungDie eigenständige E-Bike-Versicherung

Bei einem E-Bike ist es wichtig, dass das Pedelec eine Geschwindigkeit von 25km/h durch eigenen Motorleistung nicht überschreitet. Diese Leistung ist wichtig, damit das E-Bike noch als Fahrrad versichert werden kann.

Auf dem Markt gibt es auch E-Bikes, die eine von Geschwindigkeiten über 45 km/H erreichen. Bei diesen Fahrzeugen spricht man von S-Pedelecs.

Diese benötigen auch ein Versicherungskennzeichen um auf der Straße fahren zu dürfen. Mit einer E-Bike-Versicherung haben Sie einen ausgezeichneten Diebstahlschutz

Die meisten Fahrräder und E-Bikes werden auf offener Straße geklaut, also wenn man es irgendwo angekettet stehen lässt. Damit auch in diesem Fall die Versicherung zahlt, muss zumeist gegen einen Zusatzbeitrag die Fahrrad-Versicherung in den Hausratschutz eingeschlossen werden. Alternativ sind eigenständige Fahrradversicherungen auf dem Markt erhältlich. Immerhin 100 Millionen Euro mussten die Versicherer im letzten Jahr für gestohlene Bikes auszahlen. Das waren pro Rad im Schnitt 490 Euro.

Die Fahrrad-Vollkaskoversicherung  bietet Ihnen zusätzlich folgende Vorteile: 

  • Der Fahrraddiebstahl, nicht nur Einbruchdiebstahl  
  • Die Reparaturkosten 
  • Das Fahrradgepäck
  • Das Fahrradzubehör, keine Höchstsummen für Helme und Kleidung
  • Der Vandalismus
  • Der Diebstahl des Akkus

Sie können auch Ihr Carbonfahrrad ver­sichern. Möglich ist der Schutz bei Diebstahl, bei Bedienungsfehler und unsachgemäße Handhabung, Verschleiß sowie Feuchtigkeits- und Elektronikschäden an Akku und Motor (Ausnahme: Rahmenschäden)

Bei einer Fahrradversicherung auf die Versicherungssumme achten

Bei der der Antragstellung lohnt ein Blick in die Police der Haus­rat­ver­si­che­rung. Die meisten Versicherer leisten bis zu einem bestimmen Fahrradwert, die je nach Anbieter sehr verschieden ausfallen kann.

Üblich ist es, als Summe für entwendete Räder einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festzulegen.

Ist der Hausrat beispielsweise mit 50.000 Euro versichert und der Fahrraddiebstahl mit einem Prozent davon, so entschädigt der Versicherer den Diebstahl je nach Wiederbeschaffungswert mit bis zu 500 Euro. Wer ein teures Luxusbike fährt, muss die Versicherungssumme entsprechend höher ansetzen

Welche Sicherungsauflagen sollten in der Fahrrad-Vollkaksoversicherung beachtet werde?

Damit Ihr Zweirad auch bei einem Diebstahl versichert ist, muss es in abgeschlossenen Räumlichkeiten untergebracht werden. Der der Rahmen muss mit einem hochwertigen Schloss gegen den Diebstahl gesichert sein. Der Fahrradrahmen muss an einen festen Gegenstand (z.B. Laternenpfahl) angeschlossen werden. Hochwertige Schlösser sind alle Schlösser, die VdS-anerkannt sind oder sich laut Angabe des jeweiligen Herstellers in dem oberen Drittel seiner eigenen Sicherungsklassen befinden

Lassen Sie sich ein Angebot zur Fahrrad-Vollkaskoversicherung oder E-Bike-Versicherung zusenden. Der neue Diebstahlschutz ersetzt das geklaute Rad.

Wenn Sie mit Ihren Rad einen Per­sonenschaden oder Sachschaden verursachen benötigen Sie eine Privathaftpflichtversicherung


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Unterschied von E-Bikes zu Pedelecs

Beim E-Bikes bzw. Pedelecs handelt es sich um zwei unterschiedliche Fahrzeuge. Beide werden dem Oberbegriff Elektrofahrrad zugeordnet. Es wird aber in drei Unterkategorien unterteilt.

Das Pedelec (Pedal Electric Cycle)

Da gibt es zunächst das klassische Pedelec (Pedal Electric Cycle). Das Pedelec gibt dem Fahrer ausschließlich während des Tretens motorische Unterstützung. Die maximale Geschwindigkeit beträgt 25 km/h, die Motorleistung ist auf höchstens 250 Watt begrenzt. Verkehrsrechtlich ist das Pedelec dem Fahrrad gleichgestellt, es besteht somit keine Versicherungspflicht.

Das S-Pedelec

Die zweite Gruppe ist das S-Pedelec. Das kann eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h erreichen und eine Motorleistung von bis zu 500 Watt. Es wird eine Betriebserlaubnis benötigt und muss im Gegensatz zum klassischen Pedelec eigens versichert werden und ein Versicherungskennzeichen tragen. Technisch gesehen gilt aber auch hier, ohne treten, keine Motorunterstützung.

Das E-Bike

Die dritte Gruppe, dass E-Bike ist im Gegensatz zu Pedelec und S-Pedelec mit einem Elektromofa vergleichbar. Der Elektromotor leistet auch dann Energie, wenn der Fahrer gar nicht in die Pedale tritt. Das E-Bike gilt bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h und einer maximalen Motorleistung von 500 Watt als Kleinkraftrad. Auch für dieses Fahrzeug ist also eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen nötig.

Für alle drei Gruppen sollte neben einer Unfall­ver­si­che­rung auch eine Privathaftpflichtversicherung vorhanden sein. Ein E-Bike oder Pedelec mit einem Elektroantrieb bis maximal 250 Watt, der die Räder auf eine Geschwindigkeit von maximal 25 Stundenkilometer beschleunigt, sei häufig in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Sie sollten sich aber eine schriftliche Bestätigung von ihrem Versicherer geben lassen.

Bei E-Bikes oder Pedelecs mit 500 Watt Antrieb und einem Spitzentempo von 45 km/h ist ein Moped-Kenn­zeichen mit eingeschlossenem Haft­pflichtschutz erforderlich. Wer das nicht beachtet kann eine Geldstrafe bekommen. Mit dem Kauf des Nummernschilds können Sie auch eine Teilkaskoversicherung für Diebstahl ver­sichern