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Baugewährleistungsversicherung Angebot

Die Baugewährleistungsversicherung

BaugewährleistungsversicherungMit der Baugewährleistungs-Versicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen der Beseitigung eigener Gewährleistungsmängel.

Tritt im Rahmen der üblichen Gewährleistung ein Mangel auf, ersetzt die Baugewährleistungsversicherung die Ihnen aus der Mangelbehebung entstehenden Aufwendungen.

Aber auch Ihr Bauherr profitiert von Ihrer Versicherung: Er erhält die Garantie, dass die Versicherung innerhalb der Gewährleistungsfrist auch im Falle einer Insolvenz für die entsprechenden Kosten aufkommt.

Weiterer Pluspunkt: Dieser Schutz ist zu kleinen Kosten erhältlich, da die Prämien umlagefähig sind und die am Bau üblichen Sicherheitseinbehalte der Bauherren abgelöst werde

Lassen Sie sich jetzt zur Baugewährleistungsversicherung ein Angebot erstellen.


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Die Baugewährleistungsversicherung als Schutz für Bauunternehmen

Eine Baugewährleistungsversicherung bietet für Sie als Bauträgern oder als Bauausführende Firma Versicherungsschutz vor den finanziellen Belastungen. Eine Forderung könnte aus der Verpflichtung zur Mängelhaftung entstehen.

Was ist bei der Baugewährleistung versichert?

Das Bauvorhaben mit dem bei der Antragstellung mitgeteilten Leistungsumfang.

Welche Risiken sind versichert?

  • Gewährleistungsverpflichtungen für Mängel, die zum ersten mal nach der Abnahme auftreten. Versicherbar bis zu fünf Jahre nach der Abnahme
  • Die Abwehr unbegründeter Ansprüche mit evtl. Übernahme eventuell anfallender Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten und Sachverständigenkosten

Was wird den bezahlt?

Die Kosten in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, die zur Beseitigung der Mängel und evtl. Nebenkosten wie z. B. Transportkosten, Arbeitskosten und Materialkosten erforderlich sind

Hinweise zur Baugewährleistung

Die Leistungen des Versicherers umfassen die Erstattung der berechtigten Nachbesserungskosten evtl. auch im Insolvenzfall des Unternehmers und Dokumentation des direkten Anspruches des Bauherren gegenüber dem Versicherer.

Bei der Baugewährleistungsversicherung erfolgt die Entschädigung auf Selbstkostenbasis. Das soll heißen, dass Wagnis und Gewinn nicht ersetzt werden .

Eine sinnvolle Ergänzung zur Baugewährleistung ist die Versicherung der Baufertigstellung.