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Sozialversicherung Beitragsbemessungsgrenze Beiträge 2024

Die Beiträge zur Sozialversicherung 2024

Beiträge Sozialversicherung BeitragsbemesungsgrenzeAktuelle Zahlen und Beiträge zur Beitragsbemessungsgrenze für 2024 

Wie jedes Jahr werden zum 1. Januar die neuen Beiträge zur Beitragsbemessungsgrenze für das Versicherungsrecht, Leistungsrecht und Beitragsrecht neu festgelegt

Die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Kalenderjahr 2024

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt jedes Jahr die neuen maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung bekannt. Jedes Jahr werden für das nächste Kalenderjahr die Rechengrößen zur Sozialversicherung der Entwicklung der Löhne und Gehälter in Deutschland angepasst.

Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung

Die Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) legt den Verdienst, bis zu der man in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) pflichtversichert ist. Ab diesen Einkommen ein Wechsel in die Private Kranken­ver­si­che­rung (PKV) möglich.

Einkommen 2024: 5.775 Euro im Monat, 69.300 Euro im Jahr

Einkommen 2023: 5.550 Euro im Monat, 66.600 Euro im Jahr

Einkommen 2022: 5.362 Euro im Monat, 64.350 Euro im Jahr

Einkommen 2021: 5.362 Euro im Monat, 64.350 Euro im Jahr

Einkommen 2020: 5.212 Euro im Monat, 62.550 Euro im Jahr

Einkommen 2019: 5.062 Euro im Monat, 60.750 Euro im Jahr

Einkommen 2018: 4.950 Euro im Monat, 59.400 Euro im Jahr

Einkommen 2017: 4.800 Euro im Monat, 57.600 Euro im Jahr

Einkommen 2016: 4.687 Euro im Monat, 56.250 Euro im Jahr

Einkommen 2015: 4.575 Euro im Monat, 54.900 Euro im Jahr

Einkommen 2014: 4.462 Euro im Monat, 53.550 Euro im Jahr

Einkommen 2013: 4.350 Euro im Monat, 52.200 Euro im Jahr

Einkommen 2012: 4.237 Euro im Monat, 50.850 Euro im Jahr

Einkommen 2011: 4.125 Euro im Monat, 49.500 Euro im Jahr

Einkommen 2010: 4.162 Euro im Monat, 49.950 Euro im Jahr

Einkommen 2009: 4.050 Euro im Monat, 48.600 Euro im Jahr

Einkommen 2008: 4.012 Euro im Monat, 48.150 Euro im Jahr

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Die BBG ist der Wert, bis zu dem das Monatseinkommen der Beschäftigten zur Bemessung der Versicherungsbeiträge angerechnet wird. Der darüber liegende Teil des Entgelts ist beitragsfrei in der entsprechenden Versicherung. Das Krankengeld in der GKV bemisst sich ebenfalls maximal aus der BBG

Die Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung und Pflege­ver­si­che­rung

2024: 5.175 Euro im Monat, 62.100 Euro im Jahr

2023: 4.987 Euro im Monat, 59.850 Euro im Jahr

2022: 4.837 Euro im Monat, 58.050 Euro im Jahr

2021: 4.837 Euro im Monat, 58.050 Euro im Jahr

2020: 4.687 Euro im Monat, 56.250 Euro im Jahr

2019: 4.537 Euro im Monat, 54.450 Euro im Jahr

2018: 4.425 Euro im Monat, 53.100 Euro im Jahr

2017: 4.350 Euro im Monat, 52.200 Euro im Jahr

2016: 4.237 Euro im Monat, 50.850 Euro im Jahr

2015: 4.125 Euro im Monat, 49.000 Euro im Jahr

2014: 4.050 Euro im Monat, 48.600 Euro im Jahr

2013: 3.937 Euro im Monat, 47.250 Euro im Jahr

2012: 3.825 Euro im Monat, 45.900 Euro im Jahr

2011: 3.712 Euro im Monat, 44.550 Euro im Jahr

2010: 3.750 Euro im Monat, 45.000 Euro im Jahr

2009: 3.675 Euro im Monat, 44.100 Euro im Jahr

2008: 3.600 Euro im Monat, 43.200 Euro im Jahr

Die Gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung

2024: 7.550 Euro im Monat, 90.600 Euro im Jahr

2023: 7.300 Euro im Monat, 87.600 Euro im Jahr

2022: 7.050 Euro im Monat, 84.600 Euro im Jahr

2021: 7.100 Euro im Monat, 85.200 Euro im Jahr

2020: 6.900 Euro im Monat, 82.800 Euro im Jahr

2019: 6.700 Euro im Monat, 80.400 Euro im Jahr

2018: 6.500 Euro im Monat, 78.000 Euro im Jahr

2017: 6.350 Euro im Monat, 76.200 Euro im Jahr

2016: 6.200 Euro im Monat, 74.400 Euro im Jahr

2015: 6.050 Euro im Monat, 72.600 Euro im Jahr

2014: 5.950 Euro im Monat, 71.400 Euro im Jahr

2013: 5.800 Euro im Monat, 69.600 Euro im Jahr

2012: 5.600 Euro im Monat, 66.000 Euro im Jahr

2011: 5.500 Euro im Monat, 66.000 Euro im Jahr

2010: 5.500 Euro im Monat, 66.000 Euro im Jahr

2009: 5.400 Euro im Monat, 64.800 Euro im Jahr

2008: 5.300 Euro im Monat, 63.600 Euro im Jahr

Die Bezugsgröße 

Auf die Bezugsgröße West beziehen sich die Grenzwerte in der Sozialversicherung, in der Kranken­ver­si­che­rung z. B. die Einkommensgrenze für die Familienversicherung. Die errechnet sich aus dem Durchschnittsgehalt der gesetzlichen Rentenversicherungen (durchschnittliches Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten) im jeweils vorvergangenen Kalenderjahr.

2024: 3.535 Euro im Monat, 42.420 Euro im Jahr

2023: 3.395 Euro im Monat, 40.740 Euro im Jahr

2022: 3.241 Euro im Monat, 38.901 Euro im Jahr

2021: 3.290 Euro im Monat, 39.480 Euro im Jahr

2020: 3.185 Euro im Monat, 38.220 Euro im Jahr

2019: 3.115 Euro im Monat, 37.380 Euro im Jahr

2018: 3.045 Euro im Monat, 36.540 Euro im Jahr

2017: 2.975 Euro im Monat, 35.700 Euro im Jahr

2016: 2.905 Euro im Monat, 34.860 Euro im Jahr

2015: 2.835 Euro im Monat, 34.020 Euro im Jahr

2014: 2.765 Euro im Monat, 33.180 Euro im Jahr

2013: 2.695 Euro im Monat, 32.340 Euro im Jahr

2012: 2.625 Euro im Monat, 31.500 Euro im Jahr

2011: 2.555 Euro im Monat, 30.660 Euro im Jahr

2010: 2.555 Euro im Monat, 30.660 Euro im Jahr

2009: 2.520 Euro im Monat, 30.240 Euro im Jahr

2008: 2.485 Euro im Monat, 29.820 Euro im Jahr

Die Zahlen sind jetzt noch vorläufig. Das neue Bundeskabinett wird sich mit dem entsprechenden Entwurf befassen: Erst gegen Ende des Jahres wird dann der Bundesrat entscheiden. Änderungen sind erfahrungsgemäß jedoch kaum zu erwarten