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Berufshaftpflichtversicherung für Heilnebenberufe

Berufshaftpflichtversicherung für Heilnebenberufe

berufshaftpflichtversicherung heilnebenberufeJeder Unternehmer haftet für Schäden, die durch seine betriebliche Tätigkeit Dritten zugefügt werden. So bestimmt es das Gesetz. Darüber hinaus haften Sie als Unternehmer auch für Schäden, die durch Ihre Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte schuldhaft verursacht werden. Und Sie haften für grob fahrlässig verursachte Arbeitsunfälle gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft für deren Aufwendungen.

Mit einer Berufshaftpflichtversicherung für Heilnebenberufe können Sie sich für solche Risiken absichern

Mit Ihrer Tätigkeit in Heilnebenberufen haben Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe. Sie arbeiten mit Menschen, die große Erwartungen in Sie legen. Schon kleinste Fehler oder Sicherheitsmängel können für Sie und Ihre Patienten große Schwierigkeiten nach sich ziehen. Oft kommen damit hohe Schadenersatzansprüche auf Sie zu. Als Mensch, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, anderen zu helfen, können Sie dadurch in eine schwierige Lage gebracht werden.


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Die Leistungen einehaftpflichtversicherung Heilnebenberufer Berufshaftpflichtversicherung für Heilnebenberufe

Eine Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf die Prüfung der Haftung für Sie als Versicherungsnehmers. Der Versicherer unterstützt Sie auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie den Ersatz von Entschädigungen der versicherten Risiken.

Versichert ist die Berufshaftpflichtversicherung aus der Tätigkeit der Heilnebenberufe und dem versicherten Betrieb mit seiner Eigenschaft, den Rechtsverhältnis und der Tätigkeit.

 

Eine Haft­pflichtversicherung schützt Sie als Firmen-Inhaber und das Angestellte Personal, dessen Fehler Sie sich zurechnen lassen müssen. Die Berufshaftpflicht beinhaltet die Per­sonenschäden, die Sachschäden und die Vermögensschäden

Folgende Berufe können in der Berufsgruppe Heilnebenberufe versichert werden:

  • Kosmetiker inkl. Nagelpflege und Fußpflege
  • Masseure, Physiotherapeuten, Krankengymnasten Chirogymnasten
  • Logopäden und Motopäden
  • Kurbadeanstalten
  • Ergotherapeuten
  • Psychologen/Psychotherapeuten
  • Podologen und medizinische Fußpfleger
  • Osteopathen und Kinesiologen

Durch die eigene Firma ergeben sich viele Haftungsrisiken. Bei noch so großer Sorgfalt kann es zu Fehlern und dann zu Schäden kommen. Das kann hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Ist unzureichende Vorsorge getroffen worden, so kann eine Schadenersatzforderung die Existenz bedrohen.
Auch wenn nur die Kleidung eines Kunden beschädigt wird, oder er auf nassem Boden in Ihrer Praxis ausrutscht, Sie haften als Geschäftsinhaber

Berufshaftpflichtversicherung für Krankenpflege und Altenpflege

Versichert ist die Berufshaftpflichtversicherung aus der Tätigkeit der Krankenpflege und Altenpflege. Als versichert gilt der Betrieb mit seiner Eigenschaft, den Rechtsverhältnis und der Tätigkeit.

Durch Ihre Tätigkeit als Krankenpfleger oder Altenpfleger ergeben sich in der Haftung viele Risiken. Trotz aller Sorgfalt kann es zu Fehlern und dann zu Schäden kommen. Das kann große Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Ist unzureichende Vorsorge getroffen worden, so kann eine Schadenersatzforderung die Existenz bedrohen.
Auch wenn nur die Habe eines Kunden beschädigt wird, oder er auf nassem Boden in Ihrer Praxis ausrutscht haften Sie.

Der Haft­pflicht für Heilpraktiker

Zur Tätigkeit des Heilpraktiker gibt es vielfältige Behandlungsformen:

Akupunktur, Chiropraktik, Chelat-Therapie, Coaching, Hypnose, Ernährungsberatung, Neuraltherapie, Osteopathie, Dorn-Breuss, Ozontherapie, Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie oder Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), Spritzen setzen, medizinische Mesotherapie und so weiter.

Als Zusatzrisiko können Sie Tätigkeiten wie Faltenunterspritzung mitver­sichern

Eine Haft­pflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, hat aber auch Ausschlüsse

Nicht versichert sind z.B.:

  • Schäden, die man selbst erleidet
  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
  • Schäden, die nicht dem berufsspezifischen Risiko unterliegen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind

Die Inhaltsversicherung (Zusatzversicherung)

Nicht vergessen dürfen Sie Ihre Geschäftsausstattung: Die EDV, die Behandlungsapparaturen und die gesamte Einrichtung. Die Büro- und Praxisräume lassen sich preiswert durch eine separate Inhaltsversicherung schützen (falls versichert). Versichert sind Schäden auf Grund Feuer, Einbruch-Diebstahl, und Leitungswasserschäden.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung (Zusatzversicherung)

Sollte nach einem Schaden der Geschäftsbetrieb nicht weitergeführt werden können, (falls versichert), tritt die Betriebsunterbrechungsversicherung ein und ersetzt Kosten und den entgangenen Gewinn