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Wohngebäudeversicherung VHV Versicherung

Die Wohngebäudeversicherung der VHV Versicherung

VHV WohngebäudeversicherungDie Wohngebäudeversicherung der VHV Versicherung bezahlt Ihnen die Schäden, wenn Ihr Haus durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt oder zerstört wird.

Drei wichtige Gründe für Ihre Wohngebäudever­si­che­rung:

Der Schaden wird zum Neuwert ersetzt

Im Schadenfall wird nicht nur der tatsächlichen Wert der Immobilie ersetzt, sondern der Neuwert. Mit dieser Schadensregulierung können Sie nach einem Schadenfall schnell wieder neu aufbauen.

Es besteht immer der aktuellste Versicherungsschutz

Mit der Leistungs-Update-Garantie der VHV ist Ihr Versicherungsschutz immer automatisch auf dem neuesten Stand. Sie erhalten automatisch immer die aktuellsten Leistungen.

Keine Problematik bei grober Fahrlässigkeit
Eine kleine Unachtsamkeit kann unangenehme Folgen haben. Anders als viele anderen Versicherungsgesellschaften werden auch Schäden ersetzt, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben

Die Wohngebäudeversicherung der VHV ersetzt Ihnen Ihren finanziellen Schaden, wenn Ihr Haus oder Eigentumswohnung beschädigt wird. Nutzen Sie meinen Beitragsrechner


Beitragsrechner VHV Versicherung

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Was gehört zur Wohngebäudeversicherung?

Versichert ist grundsätzlich Ihr Wohngebäude. Zusätzlich können Sie das Nebengebäude, Anbauten inklusive fest eingebauter Teile wie Einbauschränke, Fußbodenbeläge, Heizungsanlagen, Photovoltaikanlagen oder Solaranlagen, Sanitäre und Elektrische Installationen. Auch weiteres Zubehör wie Brennstoffvorräte, Antennen, Markisen und Überdachungen bis hin zu Briefkästen und Zäunen

Der Zusatz Wärmepumpenversicherung

Sie haben renoviert und wollen Ihre neu eingebaute Wärmepumpe ver­sichern

Bei Ihrer bestehenden Wohngebäudeversicherung kann evtl. der Versicherungsumfang Ihrer Wärmepumpe begrenzt sein. Nicht immer sind alle Risiken, die speziell die Wärmepumpe betreffen, abgedeckt. Somit besteht die Möglichkeit, eine separate Wärmepumpenversicherung abzuschließen.

Sehr wichtig ist die Elementarversicherung

Der Klimawandel kommt, man sollte sich umfassend vor Naturereignissen wie Überschwemmung oder Schneedruck zu schützen. In Ihre Wohngebäudeversicherung können Sie zwei Elementarversicherungen einschließen – ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf.

  • Elementar I

Beinhaltet Überschwemmung durch Witterungsniederschläge und Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben, Vulkanausbruch, Schneedruck und Lawinen.

  • Elementar II

Erweitert die Elementar I auf Schäden durch Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern.

Der Baustein Photovoltaik

Wenn an Ihrer Photovoltaikanlage bzw Solaranlage ein Schaden durch Schneelast, Vandalismus oder Bedienungsfehler entsteht, sind Sie versichert. Mit diesen Ökobaustein genießen Sie den Schutz einer Allgefahrendeckung inklusive der Ertragsausfallversicherung.

Der Baustein Windkraftanlage

Beim Windkraft-Baustein gehört eine Kleinwindkraftanlage im Garten zum Wohngebäude. Versichert sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.

Der Baustein Energetische Modernisierung

Wenn Sie mit Ihrer Heizungsanlage auf eine umweltschonendere Technologie umsteigen bezahlt der Versicherer die Mehrkosten für eine energetische Modernisierung bis zu 10.000 Euro.

Der Baustein Primärenergie

Falls Ihre hauseigene Energiegewinnung nach einem Schaden ausfällt, tragen wir die Kosten, wenn Sie Strom oder Wärmeenergie zukaufen müssen.

Die Glasversicherung

Mit einer Glasversicherung ver­sichern Sie Ihre Fenster, die Balkontür, den Wintergarten oder die neuen Sonnenkollektoren. Doch auch die Mobiliarverglasungen, wie zum Beispiel Vitrinenscheiben, Glaskeramik-Kochfelder oder Wandspiegel sind mitversichert

Die Rohbauversicherung

Als Bauherr sollten Sie gleich zu Baubeginn an die Rohbauversicherung denken. Dann genießen Sie automatisch kostenlosen Versicherungsschutz für Ihre neue Immobilie, falls diese durch Brand, Blitzschlag oder eine Explosion beschädigt wird. Auch Sturmschäden und Hagelschäden sind abgedeckt. Automatisch mitversichert sind alle zur Errichtung des Hauses notwendigen und auf dem Baugrundstück gelagerten Baustoffe.

Die Berechnung der Wohnfläche

Bei der Berechnung ist die Wohnfläche ein wichtige Punkt. Zur Wohnfläche zählt die Grundfläche aller Räume einer Wohnung.

Nicht dazu gerechnet werden: Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, Kellerräume, Speicherräume und Dachbodenräume, die nicht zu Wohnräumen oder Hobbyräumen ausgebaut sind

Wo liegt der Unterschied zwischen Haus­rat­ver­si­che­rung und einer Wohngebäudever­si­che­rung?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt den Hausrat Ihrer Wohnung. Zum Hausrat gehören:

Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Dekorationsgegenstände, Bücher und Geschirr, Textilien wie Kissen, Kleidung und Wäsche, elektronische Geräte wie Computer, Fernseher, Handys, Musikanlagen und Spielekonsolen sowie Wertsachen wie Bargeld, Sparbücher und Schmuck etc.


Anfrage zur VHV Wohngebäudeversicherung
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