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Hausbesitzerhaftpflicht Grundbesitzerhaftpflicht Vergleich

Die Hausbesitzerhaftpflicht und Grundbesitzerhaftpflicht

Hausbesitzerhaftpflicht und Grundbesitzerhaftpflicht

Wenn Sie ein Mehrfamilienhaus besitzen oder ein Einfamilienhaus vermieten, müssen Sie dafür sorgen, dass Benutzer Ihres Anwesens oder Passanten vor Schaden bewahrt bleiben. Trotz aller Vorsicht – passieren kann immer etwas.

Die Hausbesitzerhaftpflicht und Grundbesitzerbesitzerhaftpflicht nimmt Ihnen als Eigentümer das Haftungsrisiko ab.

Wer ein Haus oder ein unbebautes Grundstück besitzt oder das Einfamilienhaus  vermietet, kann vielen Haft­pflichtgefahren ausgesetzt sein.

Dazu  gehören zum Beispiel. die Streupflicht, die Reinigungspflicht sowie die bauliche Instandhaltung. Dazu gehören auch die Unebenheiten im  Zuweg, oder schadhafte Treppengeländer. Verletzungen von Passanten und Besuchern können da teuer werden.


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Warum braucht an eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Als Hausbesitzer handeln Sie fahr­lässig, wenn Sie ihre Instandhaltungs­pflicht verletzen und sich Gebäudeteile ­lösen oder Dachziegel auf den Bürgersteig oder Straße ­fallen.

Die Haft­pflicht zahlt die Arzt­kosten des Verletzten. Auch die Anspüche von Schmerzens­geld und Verdienst­ausfall sind versichert. Je nach Schwe­re des Unglück kann den den Geschädigten eine lebens­lange Rente zugesprochen werden.

Schadensforderung, die in die Millionen gehen können

Die Haft­pflicht zahlt zum Beispiel, wenn der Hauseigentümer fahr­lässig die Verkehrs­siche­rungs­pflicht verletzt hat. Verunglückt dann ein Fußgänger, weil der Haus­eingang schlecht ausgeleuchtet ist, weil der Besitzer bei Reparatur­arbeiten eine Treppe unzureichend abge­sichert hat oder der Gehweg vorm Haus nicht vom Schnee befreit ist, über­nimmt die Versicherung den Schaden­ersatzSolche laufenden Zahlungen können  Millionen Euro kosten. Als Eigentümer und verantwortlicher für den Schaden müssen Sie nicht nur mit ihrem aktuellen, sondern auch mit ihrem künftigen Vermögen bezahlen.

Nicht jeder braucht diese Haft­pflicht

Wen Sie als Haus­besitzer die ihre Immobilie selbst bewohnen, sind Sie über ihre eigene private Haft­pflichtversicherung versichert. Die eigene Haft­pflicht deckt die Schäden rund um das selbst­genutztes Haus ab. Die eigenständige Hausbesitzerhaftpflicht und Grund­besitzer­haft­pflicht ist hingegen für Vermieter von Häusern oder Eigentumswohnungen wichtig.

Die Selbstbeteiligung in der Hausbesitzerhaftpflicht

Bei Antragstellung kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Beim einem Schadenfall zahlt der Versicherungsnehmer eine bestimmte Summe selber. Wenn Beispielsweise eine Selbstbeteiligung von 150 Euro vereinbart wurde, muss der Versicherungsnehmer bei jedem Schadenfall bis 150 € selber zahlen. Über dieser Summe zahlt dann der Versicherer

Bei einer Selbstbeteiligung wird natürlich der Versicherungsbeitrag günstiger