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EVB-Nummer Zulassung Kfz Kraftfahrzeug

Die EVB-Nummer oder elektronische Versicherungsbestätigung

EVB-NummerWenn Sie einen Pkw Anmelden oder Ummelden wollen, benötigen Sie eine sogenannte EVB-Nummer. Auch bekannt als Elektronische Versicherungsbestätigung. Die EVB-Nummer ist eine siebenstellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Vorher war die Bescheinigung als Doppelkarte oder Deckungskarte den meisten bekannt bekannt

Direkte Übermittlung an die Kfz-Zulassungsstelle

Vom Kfz-Versicherer wird die EVB-Nummer über das Internet gleich direkt an die Datenbank der Zulassungsstelle übermittelt. Wenn der Sachbearbeiter in der Kfz-Zulassungsstelle die Nummer eingibt, hat er bereits die Daten auf den Bildschirm. Zu sehen ist dann die Art des Kfz, die Nutzung und Ihre Adresse


Elektronische Versicherungsbestätigung anfordern
Vorname, Name:
Geburts­datum:
Straße, Hausnr.:
PLZ, Ort:
Telefon:
E-Mail:
Fahrzeugart:
Beginn:
Anmerkungen
Die Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übertragen.
* Pflichtfeld 

evb-nummer-kfz-Versicherung

Wann benötigen Sie eine neue EVB-Nummer?

Sie benötigen eine neue EVB-Nummer nicht nur zur Anmeldung eines Fahrzeugs. Auch wenn Sie Ihren PKW ummelden möchten, etwa nach einem Umzug oder bei einem Halterwechsel.

Auch bei einem Autowechsel benötigen Sie eine EVB, um Ihr neues Kfz bei der Zulassungsstelle anmelden zu können.

Wenn Sie ein stillgelegtes Fahrzeug wieder zulassen möchten benötigen Sie eine neue elektronische Versicherungsbestätigung, um das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden zu können

Zusammenfassung wann Sie eine neue EVB benötigen:

  • Neuzulassungen eines Fahrzeugs
  • Fahrzeugwechsel
  • Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
  • Ummeldung wegen Wohnortwechsel
  • Ummeldung wegen Halterwechsel
  • Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens

 

Was soll ich tun, damit es keine Probleme mit der EVB-Nummer bei der Zulassungsstelle gibt?

Die Zulassungsbehörde darf die vom Versicherer übermittelten Daten nicht verändern. Deswegen ist es wichtig, dass Sie die richtigen Halterdaten bzw. Versicherungsnehmerdaten angeben. Genauso wie diese im Personalausweis enthalten sind. Wenn Sie mehrere Vornamen haben: Ihr Nachname allein genügt zur Zulassung nicht. Wenn der Mitarbeiter der Zulassungsbehörde eine eVB-Nummer trotzdem wegen abweichender Daten nicht akzeptiert, können Sie sich telefonisch eine neue eVB-Nummer ausstellen lassen. Die korrigierten Daten werden dann unverzüglich an die Zulassungsbehörde übermittelt

Wie lange ist eine eVB-Nummer gültig?

Eine EVB-Nummer ist für sechs Monate. Danach können Sie das Dokument nicht mehr verwendet werden. Die eVB-Nummer dient für Privatpersonen nur dem einmaligen Gebrauch. Nach der Anmeldung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle benötigen Sie die Nummer nicht mehr.

Zusage einer vorläufigen Vollkasko oder Teilkasko

Sie haben die Möglichkeit im Rahmen der eVB-Erstellung gleich eine vorläufige Kasko-Deckung zu beantragen. Benötigt wird dazu die gewünschte Selbstbeteiligung

Kurz­zeit­kenn­zei­chen für Überführungen und Probefahrten

Das Kurzzeitkennzeichen für Überführungen und Probefahrten erhalten Sie bei Ihrer Zulassungs­stelle. Ein Kurzzeitkennzeichen ist 5 Tage gültig und darf nur für das ausgestellte Fahrzeug verwendet werden. Nach Ablauf den Ablauf von den 5 Tagen brauchen Sie zu Zulassung eine normale EVB.

Damit Sie ein Kurz-Kenn­zeichen bei der Zulassungsstelle erhalten, benötigen Sie von einer Kfz-Versicherung eine eVB für Kurzzeitkennzeichen. Der Versicherungsschutz besteht für ein Kurzkennzeichen meisten nur in der Kfz-Haft­pflicht.

Für die Überführung eines Kfz ist nicht unbedingt ein Kurzzeitkennzeichen nötig. Wenn das Fahrzeug dann durchgehend angemeldet werden soll, können die Kosten für eine Kurzzeitversicherung vermieden werden. Für die Zulassung ist es nicht notwendig, dass das Kfz vor Ort ist. Sie können mit Ihren Papieren zur Zulassungsstele gehen, dass Auto anmelden, und die Schilder dann vor Ort anschrauben

Ohne Kenn­zei­chen zur Zulas­sungs­stelle fahren?

Gesetzlich zulässig sind gemäß „Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" nur Fahrten, die folgende Punkte erfüllen

  • Fahrt mit einem von der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde zugeteilten und gültig gestempelten, amtlichen Kenn­zeichen (FZV § 3 (1)).
  • Ein dazugehörendes, ordnungsgemäß montiertes Kenn­zeichenschild (FZV § 10 (5)).
  • Einem dazu bestehenden Kfz-Haft­pflichtversicherungsschutz (FZV § 3 (1)).