Versicherungsmakler mit kostenlosen Versicherungsvergleich

Sebastian Hofer - Weinbergerstr. 3 - 84175 Gerzen

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Ver­sicherungs­makler - Versicherungsfachwirt

Ihre Versicherung im Versicherungsvergleich vom Ver­sicherungs­makler

Sebastian Hofer, Ihr Ver­sicherungs­makler aus der Region Landshut

Sebastian Hofer VersicherungsmaklerInformation, Beratung und Service ist für mich Anspruch und Ansporn

Ein Vergleichsangebot zu Ihrer Versicherung von einem Ver­sicherungs­makler rechnet sich in vielen Fällen. Mit meinem eingebundenen Beitragsrechner können Sie Angebote zu den einzelnen Sparten selbst berechnen.

Sie können schnell und einfach ihre Versicherungen auf Ihren Aktuellen Beitrag Vergleichen und einiges an Geld Sparen.

Wenn Sie aber lieber die Persönliche Beratung suchen, einen guten Service schätzen, oder Fragen zu Ihren vorhandenen Versicherungen haben, kontaktieren Sie mich.

 Ich bin nur einen Anruf weit entfernt: 08744 94050

Als freier Makler arbeiten wir mit vielen Versicherungsgesellschaften zusammen. Nutzen Sie einen kostenlosen Versicherungsvergleich und prüfen Sie Ihre Absicherung.

Sebastian Hofer - Ihr Ver­sicherungs­makler aus der Region Landshut


Autoversicherung

Auto­ver­si­che­rung

Hausratversicherung

Haus­rat­ver­si­che­rung

Haftpflichtversicherung

Haft­pflichtversicherung

Rechtsschutzversicherung

Rechts­schutz­ver­si­che­rung


Was sind wichtige Versicherungen?

Sie können sich mit vielen Versicherungen vor den verschiedensten Risiken und Gefahren absichern. Zu den wichtigsten Versicherungen zählt die Privathaftpflichtversicherung, die Berufs­unfähig­keitsversicherung die private Rentenversicherung und auch die private Pflegezusatzversicherung. Desweiterem gibt es zahlreiche Versicherungsprodukte, die je nach Lebensstatus ratsam sein können. Dazu zählt zum Beispiel die Haus­rat­ver­si­che­rung, die Wohngebäudeversicherung oder auch die Rechts­schutz­ver­si­che­rung 


Gute Gründe für eine Zusammenarbeit mit Sebastian Hofer als Ver­sicherungs­makler

  • Als Ver­sicherungs­makler (nicht an eine Versicherungsgesellschaft gebunden) überprüfe ich Ihre bestehenden Versicherungen unter Berücksichtigung Ihrer aktuellen persönlichen Lebenssituation auf Preis, Leistung und Notwendigkeit. Information, gute Beratung und Service ist für mich Anspruch und Ansporn.
  • Der richtige Umfang ihrer Versicherungsverträge ermöglicht Ihnen Beiträge zu sparen. Nicht immer ist eine Kündigung einzelner Verträge nötig oder sinnvoll. Eine Überarbeitung oder Änderung der Verträge bringt oft auch schon eine Ersparnis.
  • Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre bereits vorhandenen Verträge von mir Betreuen zu lassen. Oft haben Sie als Kunde keinen neutralen und fachkundigen Berater, vor allem bei einem Schadensfall.
  • Ein Versicherungsvertreter ist an seine Gesellschaft und seinem Auftragsgeber weisungsgebunden, er kann nur dessen Angebote verkaufen.
  • Als freier Ver­sicherungs­makler bin ich an keine Gesellschaft gebunden. Somit kann ich Ihnen Angebote von den meisten Versicherungsgesellschaften ausarbeiten, die mit einem Makler zusammenarbeiten.
  • Mit meinem Studium zum Versicherungsfachwirt, langjähriger Erfahrung und ständiger Weiterbildung, kann ich Ihnen, auch bei schwierigen, fachlichen Fragen gerne weiterhelfen.
  • Vor allem bei einem Schadensfall werden Sie von mir nicht alleine gelassen. Über das Internet ist schnell eine Versicherung abgeschlossen. Sie haben keinen Berater? Wer aber unterstützt Sie im Schadenfall?
  • Die Unterschrift zu einer Versicherung ist für mich als Ver­sicherungs­makler nicht das Ende, sondern der Anfang einer vertrauensvollen und langfristigen Zusammenarbeit. Nutzen Sie einen Versicherungsvergleich um Ihre Versicherung von einem Ver­sicherungs­makler prüfen zu lassen. 

versicherungsvergleich, versicherungsmaklerBeratung und Versicherungsangebote durch Makler oder Vertreter?

Der Vertreter vertritt das Interesse der Gesellschaft. Ein Versicherungsvertreter ist für eine einzige Versicherungsgesellschaft tätig. Dieser Vertreter kann dem Kunden nur das Angebot anbieten, das seine Gesellschaft im Programm hat. Sie können nicht zwischen verschiedenen Gesellschaften und Angeboten wählen, um das für Sie günstigste Angebot in Preis und Leistung zu bekommen. Der Vertreter ist an und für sich an diese Gesellschaft weisungsgebunden. Als ein Makler vermittelt man Verträge zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsgesellschaften. Wir sind Kaufleute nach dem Handelsrecht gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB und nach § 93 HGB. Sie werden bestimmt als Handelsmakler. Wir sind vertraglich an keine Versicherungsgesellschaft gebunden. Als treuhänderische Sachwalter des Versicherungsnehmers stehen sie auf dessen Seite. Als Ver­sicherungs­makler beraten wir unsere Kunden. Für unsere Beratungsleistungen braucht uns unser Kunde nicht gesondert vergüten. Wir erhalten eine Courtage von dem jeweiligen Versicherer, mit welchem unser Kunde einen Versicherungsvertrag abschließt.

Bitte beachten Sie, dass wir nur Versicherer vermitteln können, die eine auf den Ver­sicherungs­makler abgestimmte Organisationsstruktur vorhalten und bereit sind, mit Ver­sicherungs­makler zusammenzuarbeiten. Dies ist bei der ganz überwiegenden Zahl aller in Deutschland zugelassenen Versicherer der Fall. Eine Ausnahme bilden hier z.B. Direktversicherer oder Ausschließlichkeitsversicherer. Direktversicherer zeichnen sich häufig durch einen günstigen Versicherungsbeitrag aus. Im Rahmen unserer Analyse können wir jedoch keine Aussagen zur Qualität der jeweiligen Versicherungsbedingungen tätigen. Aus diesem Grunde werden wir Direktversicherer nicht im Rahmen unserer Marktanalyse berücksichtigen. Wenn Sie dies dennoch möchten, kann dies eventuell auf Basis einer gesonderten Honorarvereinbarung im Einzelfall übernommen werden. Eine etwaige Prämienersparnis steht in der Regel nicht in Relation zu den zusätzlich erforderlichen Beratungskosten für die jeweilige Produktanalyse. Bei der für Sie vorgenommenen Produktanalyse haben wir Wert daraufgelegt, dass Sie ein sehr leistungsstarkes Bedingungswerk erhalten, einen guten Service mit einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis.

Der Makler vertritt das Interesse des Kunden

Als Makler ist man nicht an eine einzelne Gesellschaft gebunden und nicht einer bestimmten Gesellschaft verpflichtet. Als Ver­sicherungs­makler aus der Region Landshut erstelle ich Angebote und Versicherungsvergleiche um Geld zu Ihrer Versicherung zu Sparen. Es werden die Interessen des Kunden vertreten, nicht die der Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men. Der Ver­sicherungs­makler kennt die Angebote, Preise und Leistungen verschiedener Gesellschaften. Mit einer umfangreichen Beratungssoftware kann er die Tarife gut ver­gleichen. Die Kunden werden bedarfsgerecht mit kostengünstigen Versicherungsvergleich und Versicherungsangebot verschiedener Gesellschaften beraten. Für den Kunden ist das kostenlos, der Ver­sicherungs­makler bekommt seine Provision von dem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men. Zu erwähnen gibt es noch den Honorarberater. Mit diesem vereinbart man ein Honorar. Dieser sucht dann unter den vielen Versicherern spezielle Angebote

Mit einem Fragebogen beginnt der Makler

Eine Risikoanalyse ist der Beginn der Zusammenarbeit mit einem Makler. Der Kunde erhält einen Fragebogen mit Versicherungsrelevanten Fragen zum jeweiligen Bedarf. Der Makler prüft dann unter Berücksichtigung der vorhandenen Angaben und aller individuellen Gegebenheiten welche Versicherung zu dem Bedarf passt.

Der Makler prüft, welche Absicherung zweckmäßig ist

Eine Versicherung soll bedarfsgerecht und zweckmäßig sein. Ein Beispiel: Wer kein Pferd hat braucht keine Pferdehaftpflichtversicherung. Als Mieter wird auch keine Wohngebäudeversicherung benötigt. Wer in der GKV Pflichtmitglied ist braucht keine Private Krankenvollversicherung. Das Ziel einer Analyse ist es sicherzustellen, dass der Kunde nach Bedarf versichert wird und ein seriöses Angebot bzw. einen aussagekräftigen Versicherungsvergleich erhält

Ein Service-Anruf durch Ver­sicherungs­makler wurde vom Gericht als Belästigung eingestuft.

Wenn man als Makler einen Bestandskunden zur Beratung telefonisch kontaktiert, muss laut dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Az. 15 U 37/19) eine Erlaubnis des Kunden vorliegen. Denn die Anrufe können laut dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen. Auch wenn der Makler das als Teil seiner Nachbetreuungspflichten ansieht. Das Gericht ist der Meinung ein Anruf zum Zweck einer Angebotsinformation sei als Werbung deutbar. Mit diesem Urteil überlegt man sich es dreimal ob man seinen Kunden anruft und eine Abmahnung kassiert.

Liebe Kunden, fragt doch mal selber eueren Makler ob es zum Thema Versicherung neues gibt. Fragt aktiv nach, so manch neuer Tarif verbessert die Leistung oder der Beitrag wird günstiger. Auch eine neue Lebenssituation sollte auf den Bedarf abgestimmt werden

Um Geld zu sparen sollten Sie auch Ihre Zahlungsweise optimieren

Das sollten Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung, der Berufs­unfähig­keitsversicherung, der Kranken­ver­si­che­rung, der Lebensversicherung, bei der Rechts­schutz­ver­si­che­rung und alle weiteren Versicherung beachten. Bis zu 6 Prozent Ihrer Versicherungsbeiträge können Sie einsparen, wenn Sie Ihre Beiträge jährlich statt monatlich bezahlen. Die Versicherungsgesellschaften sehen in der monatlichen Zahlungsweise mehr Arbeit und berechnen einen entsprechenden hohen Beitragszuschlag. Wer seinen Beitrag vierteljährlich bezahlt, muss meistens noch drei Prozent dazuzahlen. Wer halbjährlich die Prämie zahlt, muss in etwa noch zwei Prozent dazu zahlen. Optimieren Sie Ihre Zahlungsweise, um Geld zu sparen

Ein Rechnungsbeispiel zur Lebensversicherung

Beitragszahlung bei der Lebensversicherung: Ändert man seine Zahlungsweise von monatlicher auf jährliche Zahlung und legt das Eingesparte zusätzlich in den Versicherungsvertrag an, ergibt das eine beträchtliche Gewinnsteigerung. So kommt ein Mann, der zum Zeitpunkt des Vertragsbeginn 34 Jahre alt ist, nach einer Laufzeit von 26 Jahren und einem Jahresbeitrag von 1.250 Euro auf rund ca. 3.500 Euro extra (angenommen bei Beteiligung am Überschuss von fünf Prozent).

Sind meine Prämien günstiger, wenn ich direkt bei einer Gesellschaft abschließe?

In den Prämien ist die Maklercourtage (Provision) bereits eingerechnet und kann somit nicht eingespart werden. Von der Prämie ausgesehen, gibt es meistens keinen Unterschied, ob Sie die Versicherung bei einem Ver­sicherungs­makler, beim Vertreter oder direkt im Internet abschließen. Aber der Makler hat doch meistens einen besseren Marktüberblick. Der Preis ist nicht das Maß der Dinge. Lernen Sie Beratung und Service schätzen. Lassen Sie sich von einem Ver­sicherungs­makler einen Vergleich zu Ihrer Versicherung erstellen

Sturmschäden am Wohngebäude

Es vergeht kaum ein Tag in Deutschland ohne das es eine Gewitterwarnung oder Sturmwarnung in den Nachrichten gibt.

Aber was ist ein Sturm, wann zahlt die Versicherung?

Ein Sturmschaden ist versichert, wenn die Windstärke die Sturmstufe acht erreicht. Erst ab der Sturmstufe acht zahlt die Wohngebäudeversicherung die Schäden. Voraussetzung ist natürlich, dass in Ihrer Ge­bäude­ver­si­che­rung die Schäden durch Sturm und Hagel mitversichert sind.

Wer prüft ob es es wirklich Sturmstärke acht war?

In der Regel reicht es, wenn eine Wetterstation in Ihrer Region diese Sturmstärke in Ihrer Gegend gemessen hat. Dazu gab es vom Oberlandesgericht Karlsruhe ein Urteil mit dem Aktenzeichen 12 U 251/04. Ersetzt werden in der Regel vom Versicherer auch die Kosten für abgedeckte Dächer, umgeworfene Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgeknickte Bäume. Nebengebäude wie Ihr Gartenhaus oder die Garage auf dem gleichen Grundstück sind ebenfalls versichert. Diese müssen aber im Versicherungsschein angegeben werden.

Wenn aber durch einen Starkregen trotz einer Rückstausicherung einen Rückstau in der Kanalisation verursacht und Ihren Keller unter Wasser setzt, hilft nur eine Elementarschadenversicherung weiter. Die wird als ein weiterer Baustein zur Ge­bäude­ver­si­che­rung und zur Haus­rat­ver­si­che­rung angeboten. Zu beachten gilt: Wenn ein Schadenfall eintritt, muss der Hausbesitzer sich um den Schaden kümmern. Ihn trifft die sogenannte Schadenminderungspflicht. Das soll zum Beispiel heißen, dass durch ein entstandenes Loch im Dach oder ein vom Sturm zerstörtes Fenster mit einer Plane abgedichtet werden muss. Das Haus soll so abgedichtet sein, damit nicht noch mehr Regenwasser eindringt. Vorher aber noch ein paar Fotos für den Versicherer vom Schaden machen.

Weitere Interessante Informationen zum Thema Vesicherungen erhalten Sie vom GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) 

Sebastian Hofer, Ihr Ver­sicherungs­makler aus der Region Gerzen und Landshut