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Bauleistungversicherung Vergleich mit Beitragsrechner

Die Bauleistungsversicherung

Die BauleistungsversicherungSie nehmen die Zukunft in die Hand und bauen Ihr Eigenheim. Als verantwortungsvoller Bauherr wissen Sie, dass gerade private Bauvorhaben lückenlos abgesichert werden müssen.

Als privater Bauherr sollten Sie die Bauleistungsversicherung in jedem Fall abschließen. Denn sie ersetzt die während der Bauzeit eintretenden Schäden am Rohbau oder an den Baumaterialien, ganz gleich wer von den Baubeteiligten dafür verantwortlich ist – zum Beispiel dann, wenn Dachziegel vom Kran fallen und die Dachkonstruktion beschädigen.

Unfälle auf der Baustelle ver­sichern

Die Bauleistungs- Versicherung deckt den Ersatz für unvorhergesehene Schäden an den Bauleistungen, die während der Bauzeit auftreten. Fest steht: diese Schäden können die Haushaltskasse des Bauherren stark belasten. Und sie sind sehr vielfältig. Beispiele dafür sind: Sachschäden durch Bauunfälle, höhere Gewalt, Baugrundprobleme, Vandalismus und Diebstahl

Bauunfälle passieren leider sehr häufig, meistens durch einen schlechten Bauuntergrund, höhere Gewalt oder Vandalismus. Ihr Vorteil: Der Versicherungsschutz gilt auch für die Leistungen der Subunternehmer.

Versichert sind:

  • Die gesamten Neubauleistungen
  • Gelagerte Baustoffe und Bauteile
  • Schäden durch Bauunfälle
  • Schäden durch außergewöhnliche Naturereignisse
  • Schäden durch Unachtsamkeit der Bauhandwerker
  • Mutwillige Beschädigung durch Fremde

Fordern Sie jetzt unverbindliche ein Angebot an. Oder rufen Sie uns an und wir beraten Sie persönlich und individuell. Wir freuen uns auf Sie.


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Schäden am Bau in der Bauphase

Die Bauleistungsversicherung kommt für viele Schäden auf: Unwetterschäden, Diebstahl von Gebäudebestandteilen oder mutwillige Beschädigung durch Unbekannte. Versichert wird der Wert der gesamten Bauleistungen. Zu beachten gilt dabei das Schäden durch  ortsübliche und jahreszeitlich übliche Witterungseinflüsse sowie mangelhafte Handwerkerleistungen ausgeschlossen . Der Versicherungsschutz kann aber auf weitere Risiken erweitert werden. Zu nennen sind Überschwemmungen oder Vandalismus.

Fragen Sie als Bauherren bei der Baufirma und den Handwerkern an, ob diese sich am Beitrag für die Bauleistungsversicherung beteiligen. Die Versicherung kommt meisten dann auch für Schäden auf, wenn der Schaden zu Lasten der Baufirma geht. Wie etwa bei Folgen von Materialfehlern.

Die Pleite der Bauhandwerker

Als Hausbauer sollten Sie den bauausführende Bauunternehmer fragen, ob er eine sogenannte Baufertigstellungsversicherung hat. Die Pleite einer Baufirma ist ein Risiko, mit dem Bauherren rechnen müssen. Das kommt öfter vor als man denkt. Wenn dann Ihre Baufirma Insolvenz anmelden muss, bleibt Ihnen dann nichts mehr anderes übrig, als einen anderen Bauhandwerker zu beauftragen. Dann wird meistens auch noch alles teurer

Die Insolvenz der Baufirma während der Gewährleistungszeit

 Als Bauherren sind Sie auch dann auf der sicheren Seite, wenn der Bauhandwerker eine Baugewährleistungsversicherung vorweisen kann. Der Hauseigentümer stellt nach Jahre nach der Schlüsselübergabe einen Gewährleistungsmängel. In den meisten Fällen haftet eine Baufirma für fünf Jahre. Muss diese aber in dieser Zeit  Konkurs anmelden, kommt die Baugewährleistungsversicherung für eventuelle Mängel auf

Schadenbeispiele zur Bauleistungsversicherung

Unbekannte Dritte

  • Zerstören in der Nacht die eingebaute Heizungsanlage
  • Beschädigen die elektrischen Leitungen
  • Zerstören für den Einbau vorgesehene Materialien, wie zum Beispiel Glasscheiben, die auf dem Bau gelagert werden
  • Durch die ausgeschaltete Heizungsanlage im Winter frieren die Rohrleitungen ein und platzen
  • Besprühen mit Graffiti das Gebäude und zerstören die eingebauten Fenster und Türen
  • Setzten mit einem herumliegenden Wasserschlauch das Grundstück und die Baugrube unter Wasser

Sturm und Regen

  • Ein starker Sturm reißt Bauleuchten aus der Verankerung. Die Bauleuchten beschädigen das Dach des Bauobjekts, so dass Wasser eindringt und das Dach und Mauerwerk durchnässt werden
  • Ein Sturm beschädigt Teile der Dacheindeckung und vom Dachstuhl.
  • Ein Starkregen setzt den Keller unter Wasser. Das Mauerwerk quillt auf und die gelagerten Einbauteile und Materialien müssen ausgewechselt werden.
  • Schäden durch Leitungswasser
  • Eine mangelhafte Wasserverbindung setzt das gesamte Objekt unter Wasser

Zusatzbausteine für Brand, Blitzschlag, Explosion

  • Die Heizungsanlage fängt Feuer und der Brand zerstört das Objekt
  • Der Dachstuhl eines bestehenden Gebäudes wird zu Wohnzwecken ausgebaut. Dabei werden neue elektrische Leitungen verlegt, die einen Brand verursachen. Das gesamte Gebäude brennt aus

Die Nachhaftung

  • Manchmal werden durch Bauschutt und Ablagerungen die Grundleitungen während der Bauzeit verstopft. Nach dem Bezug des Gebäudes kommt es zu einem Rückstau in der Rohranlage
  • Während der Bauzeit wurde eine Wasserleitung, die nur im Sommer genutzt wird, mangelhaft angeschlossen. Nachdem das Objekt im Winter bezogen wurde, wird die Leitung im Sommer in Betrieb genommen. Dabei tritt Wasser aus und setzt den Keller unter Wasser
  • Die Fußbodenheizung ist beim Einbau beschädigt worden. Nach Inbetriebnahme quillt der Fußboden auf und muss erneuert werden