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Privathaftpflichtversicherung im Vergleich mit Beitragsrechner

Privathaftpflichtversicherung im Vergleich mit Beitragsrechner

Privathaftpflichtversicherung Private HaftpflichtversicherungEine kleine Unaufmerksamkeit und schon ist es passiert. Eine Vase zerbrochen, eine Fensterscheibe zersplittert. Und nicht nur den Kindern passiert mal ein Missgeschick, auch uns Erwachsenen.

Aus einer kleinen Unaufmerksamkeit kann ein großer Schaden werden. Sie oder Ihre Kinder sind dann in der Haftung und müssen den Schaden ersetzen. Egal, wie hoch er ist, ob er aus Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit verursacht wurde.

Im § 823 steht: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet

Egal, ob Sie Geld haben oder nicht, Sie müssen den Schaden bezahlen

Aber keine Sorge: Die Privathaftpflichtversicherung bietet umfassenden Versicherungsschutz. Und zwar für Per­sonenschäden, für Sachschäden und Vermögensschäden, die durch Sie oder mitversicherte Per­sonen verursacht wurden


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Beim Abschluss einer Privathaftpflicht sollten Sie folgendes beachten:

  • Deckungs­summen: Für Per­sonenschäden und Sachschäden sollten es mindestens 5 Millionen Euro sein, Mietsachschäden mind. 1 Million Euro
  • Selbstbeteiligung: Auf eine Selbstbeteiligung sollte verzichtet werden, die Beitragsersparnis ist zu gering
  • Schlüssel: Das Auswechseln einer Schließanlage kann teuer werden. Die Versicherungssumme von privaten fremden und beruflichen Schlüsseln sollte mindestens 25.000 Euro betragen
  • Internet: Schäden durch elektronischen Datenaustausch im Internet
  • Forderungsausfalldeckung: Der Forderungsausfall bezahlt Ihre Schäden von Dritten, die keine Privathaftpflicht haben
  • Gefälligkeitsschaden: Sie helfen Ihren Freund beim Umzug in die neue Wohnung und verursachen einen Schaden. Dieser Schaden wird nur bezahlt, wenn Gefälligkeitshandlungen eingeschlossen sind
  • Familie: Haben Sie eine Familie ist der Singletarif der falsche Tarif
  • Deliktunfähigkeit: Haben Sie Kinder unter 7 Jahren sind diese nicht Deliktfähig. Prüfen, ob Deliktunfähige Kinder mitversichert sind. Das gilt auch für behinderte Kinder über 7 Jahren
  • Optionale Zusätze: Heilöltank, die vermietete Eigentumswohnung, nebenberufliche Tätigkeiten, der Hund, das Pferd usw. 

Beim Schaden haften Sie mit Ihren Privatvermögen

Durch Nachlässigkeit ist schnell ein Schaden entstanden, für den der Geschädigte einen Ersatz verlangen kann. Schnell ist der Rotwein auf den Teppich verschüttet, die schöne Porzellanvase runtergestossen. Sie als Verursacher des Schadens haften in unbeschränkter Höhe mit Ihrem kompletten Privatvermögen. Deswegen sollte jeder eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

 

Wann sind Sie in der Haftung?

Grundsätzlich immer dann, wenn Sie Dritten einen Schaden zufügen. Zum Beispiel, wenn Sie …

  • fremde Gegenstände beschädigen
  • Ihnen anvertraute Schlüssel verlieren
  • als Fußgänger oder Inlineskater einen Verkehrsunfall verursachen
  • als Betreuer der betreuten Person einen Schaden zufügen

Sollten Sie stolzer Besitzer eines Hundes oder Pferdes sein, dann sind diese entweder über eine Hundehaftpflichtversicherung oder einer Pferdehaftpflichtversicherung  abzusichern

Nutzen Sie meinem Beitragsrechner und berechnen Sie jetzt Ihren Persönlichen Versicherungsbeitrag. Ein Vergleich wird Sie überzeugen

Die Leistungen der Privaten Haft­pflicht

Wenn ein Schaden entstanden ist, funktioniert die Privathaftpflicht zunächst als wie ein passiver Rechtsschutz. Der Versicherer prüft, ob für Sie als Schadensverursacher eine Schadensersatzpflicht besteht. Wenn Sie nicht Schuld sind müssen Sie auch nicht haften. Auch die Höhe des verursachten Schadens wird nun überprüft. Wenn es sich um einen berechtigten Anspruch handelt, zahlt der Privathaftpflichtversicherer den Schadenersatz direkt an den Anspruchsteller, den Geschädigten. Wenn die Versicherung nach der Prüfung des Schadenfalls zu dem Ergebnis kommt, dass der Anspruchsteller keinen Anspruch auf einen Schadensersatz hat, wehrt die Privathaftpflichtversicherung die Ansprüche ab.

Wenn aber der Anspruchsteller damit aber nicht einverstanden ist und es zu einem Gerichtsverfahren kommen, wird der Prozess von der Gesellschaft geführt. Die damit entstehenden Prozesskosten zahlt die Versicherung.

Schlüssel verloren: Wenn Sie zum Beispiel den Schlüssel der Schließanlage Ihrer Firma verloren haben, wird es teuer. Eine Privathaftpflicht sollte das Risiko bei privaten und beruflichen Schlüsseln abdecken.

Der Gefälligkeitsschaden: Wer seinen Freund im Alltag hilft, steht nicht für den Schaden ein, wenn er zum Beispiel beim einem Umzug einen Schaden verursacht. Der Versicherer sollte den Schaden dennoch bezahlen

Die Haftung für Kinder unter sieben Jahre: Die Eltern haften für Ihre Kinder? Nicht immer! Mutti und Vati haften nur für eine eigene Aufsichtspflichtverletzung. Aber sonst haften Kinder unter sieben Jahren, im Straßenverkehr sind es bis zu zehn Jahren, gar nicht. Auf diesen Punkt achten und nachfragen

Forderungsausfallschutz: Eine gute Haft­pflicht hat auch den Forderungsausfallschutz im Leistungspaket. Wenn Sie einer schädigt und für den Schaden aber nicht aufkommen kann, weil er kein Geld und auch keine Haft­pflichtversicherung hat.

Kinder in der Privathaftpflicht

Ihre Kinder sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mitversichert. Die Kinder sind solange mitversichert bis sie die Berufsausbildung abgeschlossen haben. Wenn Ihr Kind in Ausland Studiert oder zur Schule geht sind sie auch noch mitversichert. Hier gilt der Schutz der Familienhaftpflicht weltweit. Die meisten Versicherer haben aber für Auslandsaufenthalte zeitlich Begrenzungen.

Welchen Schäden sind aber nicht versichert?

Wenn Sie Schäden vorsätzlich verursacht haben oder strafbare Handlungen verübt haben sind Sie nicht versichert. Die gegen Sie verhängte Geldstrafen und werden nicht übernommen. Ein Haftungsausschluss gibt bei Pferderennen oder Kraftfahrzeugrennen sowie bei der Teilnahme an Boxkämpfen. Das gilt ebenfalls für Motorgetriebene Fahrzeuge. Da benötigen Sie eine Kfz-Haft­pflichtversicherung. Ausnahmen können hier wieder die E-Bike sein. Diese sind meistens noch in der Privathaftpflicht eingeschlossen. Ein weites Feld. Fragen Sie Ihren Ver­sicherungs­makler

Urteil zur Privat-Haft­pflicht. Vier Katzen sind zu viel

Der Haus-Vermieter stellte fest, dass die Immobilie durch Katzenurin erheblich geschädigt worden sei. Von der Mieterin forderte 15.000 Euro Schadenersatz. Die Katzenbesitzerin und Ex-Mieterin an ihre private Haft­pflichtversicherung und bat um Schadendeckung in dieser Angelegenheit. Doch der Versicherer weigerte sich den Schaden zu bezahlen. Zu Recht, wie das OLG Hamm festgestellt hat.

Die Ablehnung wurde so begründet: Die Versicherte habe vier Katzen gehalten. Man müsse deswegen von einer übermäßigen Beanspruchung der Mietsache sprechen, die durch den Haft­pflicht-Vertrag nicht abgedeckt sei. Der zuständige Zivilsenat des Oberlandesgerichts (Oberlandesgericht Hamm, 20 U 106/14), der in diesem Fall urteilte, schloss sich dieser Rechtsmeinung an.

Eine Beanspruchung der Mietsache sei als übermäßig zu sehen, wenn sie über das für einen Raum vereinbarte oder übliche Maß hinausgehe und deswegen ein erhöhter Verschleiß eintrete. Genau aus diesem Grund müsse die Versicherung hier nicht eintreten.

Sind Exotische Tiere wie Schlangen und Echsen in der Haft­pflicht versichert?

Für Exoten benötigen Sie meistens auch eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung. Wenn Sie nicht versichert sind, müssen Sie beispielsweise Behandlungskosten für verletzte Per­sonen selbst bezahlen. Fragen Sie also Ihren Makler, wenn Sie sich eine Schlange, Spinne oder ein anderes exotisches Tier zulegen wollen. Sie können dann gegen einen Zuschlag versichert werden

Für ein Pferd oder einen Hund benötigen Sie sowie eine Pferdehaftpflichtversicherung oder Hundehaftpflichtversicherung