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Der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Staffel) wurde 2019 überarbeitet

Was bedeutet die Schadenfreiheitsstaffel (Schadenfreiheitsrabatt)?

SchadenfreiheitsrabattIhre Schadenfreiheitsstaffel (SF-Staffel) in der Kfz-Haft­pflichtversicherung richtet sich danach, wie viele Jahre Sie schon unfallfrei fahren. Nach jedem Versicherungsjahr ohne Schaden kommen Sie automatisch eine Stufe höher.

Wenn man noch nie ein Fahrzeug auf sich versichert hat beginnt man mit SF-0. Um aus der SF-0 in die Klasse SF 1 zu kommen, muss der Vertrag bereits am 1.1. des Jahres bestanden haben. Mit jedem weiteren Jahr steigt man eine Stufe höher.

Um aus der Klasse SF ½ direkt in die Klasse SF 1 zu kommen, muss der Vertrag mindestens 6 Monate im Jahr bestanden haben. Das gilt auch analog für die Vollkaskoversicherung. Bei der Teilkasko gibt es keine SF-Staffel.

Bei einigen Versicherern ist es möglich, mit der SF-Klasse ½ einzusteigen. Eine der Voraussetzungen ist, dass das Auto der Eltern ist bei der gleichen Gesellschaft versichert sind. Einige Gesellschaften bieten auch eine verbesserte Fahranfängerregelung an. Wenn das Erstfahrzeug bei der gleichen Versicherung versichert ist, kann man mit SF-2 einsteigen

Die SF-Staffel wurde 2019 überarbeitet

Neu ist seit 2019, dass die SF-Staffeln überarbeitet wurden und bis SF 45 verlängert wurden. Bei SF-45 wären bei einigen Gesellschaften nur noch 15 Prozent zu zahlen


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Der Schadenfreiheitsrabatt, Schadenfreiheitsstaffel, SF-RabattRückstufung der SF-Klasse nach einem Unfall

Nach einem Haft­pflichtschaden oder Vollkaskoschaden werden Sie von Ihrer Kfz-Versicherung für das nächste Versicherungsjahr zurückgestuft. Die Folge ist ein höherer Kfz-Versicherungsbeitrag. Wie weit Sie zurückgestuft werden, finden Sie in den Versicherungsbedingungen Ihres Kfz-Versicherers.

Um eine Rückstufung zu verhindern können Sie den Schaden selber zahlen. Der Versicherer kann Ihnen sagen ob es Sinn macht den Schaden selber zu zahlen oder eine Rückstufung in Kauf zu nehmen

 

Sie können die Schadenfreiheitsklassen übertragen:

  • Verwandte direkter Linie
  • Im gleichen Haushalt lebende Per­sonen (zum Beispiel an Partner)

Welche Schadenfreiheitsklasse haben Fahranfänger?

Fahranfänger zahlen aufgrund der statistisch höheren Unfallrate sogenannte Risikozusätze. Ohne Prozente werden Fahranfänger in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Das gilt für die Kfz-Haft­pflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung.

Wann erfolgt eine Veränderung der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?

Die SF-Klasse wird im folgenden Jahr um eine SF-Stufe erhöht. Dadurch sinkt meistens auch der Beitrag, die er für die Haft­pflicht oder Vollkasko-Versicherung zu zahlen hat.

Der Versicherungsschutz muss mindestens sechs Monate lang ununterbrochen im Versicherungsjahr bestanden haben. Wer einen Schadensfall von der Versicherung abwickeln lässt, erhält eine Rückstufung seines Schadenfreiheitsrabatts, sofern kein Rabattretter versichert wurde. Für den Schadenfreiheitsrabatt ist nicht die Höhe der einzelnen Schäden wichtig. Entscheidend ist immer die Anzahl der Schäden. Im Vertrag wird in einer sogenannten Rückstufungstabelle geregelt, wie viele Stufen der Vertrag zurückgesetzt wird.

Es kann sinnvoll sein, kleinere Schäden selbst zu zahlen. Denn die Kosten durch die Rückstufung können höher ausfallen als der bezahlte Schaden. Sie können daher innerhalb von 6 Monaten die gezahlte Leistung an den Versicherer zurückzahlen. Die Rückstufung erfolgt im nächsten Kalenderjahr und wird auf der Rechnung ausgewiesen. Jeder Versicherer regelt es unterschiedlich, um wie viele Schadensfreiheitsklassen zurückgestuft wird.

Wie kann ich den SF-Rabatt übernehmen?

Ein Schadenfreiheitsrabatt kann auch auf eine andere Person übertragen werden. Dazu müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt werden, um eine Schadenfreiheitsklasse zu übertragen:
Bei fast allen Versicherungen ist die Rabattübertragung nur auf Verwandte ersten Grades zulässig, also zum Beispiel von einem Elternteil auf ein Kind. Neben den Ehegatten kommen auch solche Partner in Frage, mit denen man in einer eheähnlichen oder häuslichen Gemeinschaft lebt. Der Versicherungsnehmer muss der Übertragung zustimmen.

Der Übernehmende muss nachweisen, in diesem Zeitraum das Fahrzeug überwiegend gefahren zu haben. Wurde der Vater als alleiniger Fahrer angegeben, kann schon aus versicherungsrechtlichen Gründen der Sohn das Auto nicht gefahren haben. In solchen Fällen wie der Versicherer die aus der bestehenden Kfz-Versicherung resultierenden Prozente nicht übertragen. Bei weit auseinanderliegenden Wohnorten ist das vorwiegende fahren mit dem Pkw nicht plausibel.
Eine wichtige Einschränkung: Die begünstigte Person kann nur die Schadenfreiheitsklasse übernehmen, die sie selbst erfahren hätte, wenn sie ab Führerschein-Erwerb selbst ein Auto versichert und gefahren hätte. Haben Sie erst seit 5 Jahren einen Führerschein, so können Sie maximal die SF-Klasse 5 für 5 unfallfreie Jahre bekommen. Die übrigen unfallfreien Jahre werden nicht zugerechnet. Damit soll verhindert werden, dass ein Führerscheinneuling zum Beispiel die Schadenfreiheitsklasse seines Vaters übernimmt, der seit 30 Jahren ohne Unfall fährt.

Übertragung der Schadenfreiheitsstaffel von Eltern auf Kind

Ein Pkw wird von den Eltern als Zweitwagen versichert, dieser wird von Sohn oder von der Tochter gefahren. Für Fahranfänger ist dies eine günstige Variante. Sie vermeiden damit den hohen Anfängerbeitrag für die Kfz-Versicherungen, wenn ein Elternteil als Halter und Versicherungsnehmer fungiert. Leider sammeln Fahranfänger als Fahrer des Fahrzeugs keine eigenen SF-Rabatte an. Meldet das Kind später ein Fahrzeug auf sich selber an, können die Eltern die Schadensfreiheitsklasse des Zweitwagens an Sohn oder Tochter übertragen. Die SF-Klasse des Erstwagens bleibt davon unberührt. In welche SF-Klasse Sohn oder Tochter dann eingestuft werden, hängt vom Zeitpunkt des Führerschein-Erwerbs ab. Es können nur so viel Jahre übertragen werden, wie der Führerschein bestand.
Übertragung auf den Ehepartner

Eine Übertragung des SF-Rabatt zwischen Eheleuten ist grundsätzlich immer möglich. Eine Rabattübertragung ist dann sinnvoll, wenn das Auto der Ehefrau auf den Mann zugelassen war, um durch die Zweitwagenregelung die Versicherungsprämie zu reduzieren. Auf diese Weise hat zwar der Ehemann zwei Versicherungen mit niedrigen SF-Klassen, die Frau bekommt aber keinen SF-Rabatt für ihre Auto­ver­si­che­rung erfahren, weil sie jahrelang nur Fahrerin, nicht aber Versicherungsnehmer war.
Will die Frau nun einen Pkw auf sich zulassen und selbst als Versicherungsnehmerin auftreten, muss vorher der Mann schriftlich seine Schadensfreiheitsklasse für das entsprechende Auto abtreten. Oft ist die Zweitwagenversicherung an bestimmte Voraussetzungen gebunden, beispielsweise an eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse des Erstfahrzeugs. Daher empfiehlt es sich, im Vorfeld verschiedene Tarife zu ver­gleichen.

Übertragung vom Motorrad

Auch die SF-Klasse, die Sie beim Motorrad-Fahren erreicht haben, können Sie für eine Auto­ver­si­che­rung übernehmen. Die Prozente des Schadenfreiheitsrabatts unterscheiden sich

Übertragung vom Dienstwagen auf Privat-Pkw

Wenn Sie einen Dienstwagen gefahren haben können Sie den SF-Rabatt übertragen lassen.
Ihr ehemaliger Arbeitgeber ist bereit, die schadenfreien Jahre des von Ihnen genutzten Dienstfahrzeuges zu übertragen. Das bedeutet aber, dass diese Rabatte für Ihren Arbeitgeber verloren sind. Ihr Arbeitgeber muss demnach bei einer Zulassung eines Dienstfahrzeugs wieder bei einem hohen Schadenfreiheitsrabatt anfangen.
Einige Versicherungen, bieten die sogenannte "Mitversicherungsnehmer-Vereinbarung" an. Hierbei bringt eine Person den bereits erfahrenen Schadenfreiheits-Rabatt (SFR) leihweise in eine Firma ein. Verlässt diese Person diese Firma wieder, nimmt sie ihren dann geltenden SFR wieder für sich persönlich mit. Der SFR gehört der Person. Dann muss die Firma auf Klasse 0 umgestellt werden.

Wie übertrage ich den Schadenfreiheitsrabatt bei der Kfz-Versicherung?

Um die SF-Klasse übertragen zu können, muss ein Formular ausgefüllt werden. In diesem werden alle relevanten Punkte abgefragt, alter und neuer Versicherungsnehmer müssen jeweils eine Erklärung abgeben.

  • Fahrzeug- und Vertragsdaten (der Abtretende wird immer als „Dritter“ bezeichnet)
  • Aufgabe des Anspruchs auf einen Schadenfreiheitsrabatt (bestätigt mit Unterschrift)
  • Voraussetzungen benennen (Fahrzeiten mit Pkw des Abgebenden, verwandtschaftliches Verhältnis, Führerscheindaten)
  • Bestätigung der Angaben (von beiden zu unterzeichnen)

Dem Formular müssen Sie als neuer Versicherungsnehmer eine Kopie Ihres Führerscheins vorlegen. Ist der Abgebende bereits verstorben, reicht es aus, eine Sterbeurkunde vorzulegen. Denn es ist auch möglich, eine SF-Klasse zu erben. Dafür gelten die gleichen Bedingungen, die auch von Bedeutung sind, wenn Sie bei der Versicherung SF-Rabatte übernehmen möchten.

Um die Kosten der Auto­ver­si­che­rung für Fahranfänger zu reduzieren, können die Eltern das Fahrzeug als Zweitwagen anmelden. Möchte das Kind später selbst eine Kfz Versicherung abschließen, können die Prozente der Eltern bzw. die Schadensfreiheitsklasse auf den Anfänger überschrieben werden, ohne die SF-Klasse für den Erstwagen zu gefährden. Bei der Kfz-Versicherung kann nicht der Rabatt übertragen werden, sondern nur die SF-Klasse. Bei einem Versicherungswechsel bleibt die SF-Klasse gleich, aber der Rabatt kann anders ausfallen. Wer mit der Übernahme einer Schadensfreiheitsklasse bei demselben Versicherer einen Vertrag abschließt, bei dem der Abgebende seine Kfz Versicherung hatte, erhält meistens auch denselben Schadenfreiheitsrabatt. Wer hingegen nach der Übernahme wechselt, kann einen anderen Rabatt bzw. Prozente erhalten.

Der Schadenfreiheitsrabatt ändert sich beim Versicherungswechsel?

Je nach Versicherer wird der Schadensfreiheitsrabatt unterschiedlich verwendet. Es kann es sein, dass bei Versicherung A die SF-Klasse 10 mit 40% eingestuft wird, bei Versicherung B aber mit nur 36%. Rabattsätze sind im Vergleich zwischen Versicherungen nicht bestimmend. Ausschlaggebend ist immer die SF-Stufe, da diese den schadenfreien Jahren des Versicherungsnehmers entspricht.

Warum hat sich meine Schadenfreiheitsstaffel geändert?

Ihre Angaben aus der Tarifberechnung sind die Grundlage für den Versicherungsschein. Die Einstufung in eine SF-Klasse erfolgt grundsätzlich vorbehaltlich der Bestätigung durch Ihre Vor-Versicherung. Mit Antragstellung wird bei Ihrem bisherigen Versicherer die SF-Stufe abgefragt und gegebenenfalls berichtigt. Dieses Verfahren läuft automatisiert ab. Achten Sie bei der Beitragsberechnung daher immer darauf, dass die SF-Klasse korrekt angegeben ist.

Sollten Sie feststellen, dass Ihre SF-Klasse nicht korrekt übertragen wurde, wenden Sie sich bitte an die Versicherung, bei der Ihr Fahrzeug bisher versichert gewesen ist. Falls Sie im laufenden Jahr einen Schaden bei Ihrer bisherigen Versicherung geltend gemacht haben, werden Sie neu eingestuft. Auch wenn der Schaden noch nicht endgültig bearbeitet ist.