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Ertragsschadenversicherung und Tierseuchenversicherung

Die Ertragsschadenversicherung und Tierseuchenversicherung

Ertragsschadenversicherung und Tierseuchenversicherung Seuchen wie die Afrikanische Schweinepest gefährden die Existenz Ihrer Landwirtschaft. Ihr Kapital als Landwirt ist ein gesunder Tierbestand. Seuchen und Krank­hei­ten bedrohen aber Ihren Hof und damit Ihre Einkommensgrundlage. Auch in Deutschland treten immer wieder Seuchen auf.

Aktuell besteht die Gefahr der Afrikanische Schweinepest. Eine Ertragsschadenversicherung und Tierseuchenversicherung kann Ihnen helfen, den Verlust der Tiere auszugleichen.
Die klassische Tierseuchenkasse entschädigt nu den allgemeinen Netto-Tierwert. Unter Umständen wird die mit der Tierseuche zusammenhängende angeordnete Reinigung und Desinfektionsmaßnahmen bezahlt. Nicht bezahlt wird der Ertragsschaden infolge einer Betriebssperre, einem Vermarktungsverbot, und die Tierarztkosten.
Bei einem Schadenfall müssen die weiterlaufenden Kosten für Löhne, Gebühren, Fremdkapital usw. gezahlt werden

Sie benötigen Geld, um für Ihren Lebensunterhalt sorgen zu können, auch wenn die Einnahmen ausbleiben. Die Veterinärbehörde wird Ihnen ggf. Auflagen machen die schadenbedingt weitere Kosten verursachen (z. B. Desinfektion des Stalles).

Ein Beispiel zur Ertragsschadenversicherung und Tierseuchenversicherung 

Ein Betrieb mit 750 Schweine, dessen Bestand infolge der Afrikanische Schweinepest getötet wurde und der 35 Tage gesperrt wurde, benötigt etwa neun Monate, bis der Tierbestand wieder auf den ursprünglichen Zustand war. Den vollen Umfang erreichte der Betrieb erst wieder nach ca. 1 1/2 Jahren. Ein solcher Schaden wird sich hier auf über 250.000 Euro belaufen.


Angebot zur Ertragsschadenversicherung
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Anmerkungen
Die Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übertragen.
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Die möglichen Leistungen einer Tier-Ertragsschadenversicherung

  • Freie Sachverständige bzw. Gutachter
  • 10 % Vorsorge bezogen auf Tierbestand (Anzahl der versicherten Tiere)
  • Auch Teilschäden können berücksichtigt werden
  • Inklusive Unfall wie der Lüftungsausfall
  • Ergänzungsbaustein Kontamination
  • Einschluss von übertragbaren Tierkrankheiten möglich. Wie zum Beispiel Eutererkrankungen, Klauenerkrankungen, Schnüffelkrankheit (Rhinitis Atrophicans), Dysenterie und Kokzidien.
  • Die Entschädigungsberechnung erfolgt auf Basis der tatsächlichen Marktpreisentwicklung.
  • Bei Schäden durch anzeigepflichtige Tierseuchen ist das Marktpreisrisiko teilweise abgesichert.
  • Auf den versicherten Produktionsumfang (berechnet aus Anzahl der Tierplätze und biologischer Leistung) wird ein Unterversicherungsverzicht in Höhe von 20 % gewährt
  • Bei Abschluss eines 3-Jahresvertrages ist ein Nachlass in Höhe von 10 % möglich

Die Versicherungsleistungen einer Ertragsschadenversicherungen können Sie flexibel erweitern.

  • Schutz bei Salmonella enteritidis und Salmonella typhimurium gemäß der Hühner-Salmonellen-Verordnung
  • Versicherung für Salmonella Java und weiterer Salmonella Serovare
  • Tierschäden infolge Federpicken und Kannibalismus
  • Die Schäden durch Wertminderung infolge der Afrikanischen Schweinepest bis zum vereinbarten Betrag
  • Absicherung bei Beanstandung bei amtlicher Untersuchung auf Kontamination durch Schadstoffe. Zu nennen wäre z. B. Dioxin, PCB, Mykotoxine (Schimmelpilze) und Schwermetalle (Blei, Cadmium)
  • Ausgleich des Ertragsausfalles bei Milchkaskoschäden
  • Ersatz bei Einbußen bis zur vereinbarten Versicherungssumme für die unvorhergesehene Zerstörung, Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Verderb der produzierten Milch z.B. infolge Kontamination durch Hemmstoffe.
  • Ausgleich des Ertragsausfalls bei Diebstahl, wenn Ihre Tiere gestohlen werden.

Nicht vergessen werden sollte die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung und Brandversicherung und sonstige Sachversicherung