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Betriebliche Alters­vorsorge und Direktversicherung

Betriebliche Alters­vorsorge und Direktversicherung im Vergleich

Betriebliche AltersvorsorgeMit einer betrieblichen Alters­vorsorge (bAV) profitieren Sie als Unternehmer in vielfacher Hinsicht – heute und in Zukunft. Alle bAV-Aufwendungen für eine betriebliche Alters­vorsorge sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar und senken dadurch die Unternehmenssteuer.

Ihre Mitarbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Alters­vorsorge. Durch die Einrichtung einer bAV entsprechen Sie als Arbeitgeber dieser Auflage. Gleichzeitig binden Sie qualifiziertes Personal an Ihr Unternehmen und unterstreichen Ihre soziale Verantwortung. Zusammen mit Ihnen entwerfen wir für Ihr Unternehmen das optimale Versorgungskonzept.

Die Direktversicherung für Arbeitnehmer als betriebliche Alters­vorsorge

Die Direktversicherung ist für Arbeitnehmer als betriebliche Altersversorgung gedacht. Der Arbeitgeber schließt für seinen Mitarbeiter eine Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung oder eine Rentenversicherung ab. Eine weitere Möglichkeit ist eine fondsgebundene Lebensversicherung.  Dabei werden mit den Sparbeiträgen Fondsanteile gekauft werden.

Die Direktversicherung ist meist die einzige Möglichkeit für eine betriebliche Alters­vorsorge, weil kleinere Unternehmen meist weder über eine Pensionskasse noch einen Pensionsfonds verfügen. In solchen Fällen haben Sie als Arbeitnehmer ein Recht auf eine Direktversicherung, wobei der Arbeitgeber den Anbieter bestimmt.

Ergänzen Sie Ihre private Altersversorgung mit Hilfe der Betrieblichen Alters­vorsorge und Direktversicherung und lassen Sie sich einen Vergleich zusenden.


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Was leistet die betriebliche Altersversorgung?

Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohnes für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden.

Ein Anspruch auf betriebliche Altersversorgung besteht aber nur, wenn der Arbeitnehmer den Aufbau eigenfinanziert (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, sich an der Altersrente seiner Arbeitnehmer zu beteiligen.

Bis zu welcher Höhe steht einem Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung zu?

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber Entgelt in einer Höhe von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umwandelt.

Dieser Betrag kann steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfond eingezahlt werden. 

Dem Arbeitgeber stehen fünf Wege zum Aufbau und zur Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung, die sogenannten fünf Durchführungswege:

  • Direktversicherung
  • Direktzusage/Pensionszusage
  • Unterstützungskasse
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds

Die Direktversicherung

Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist somit der Arbeitgeber. Als Begünstigter oder auch Bezugsberechtigter aber ist der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen eingetragen. Die Aufwendungen sind für den Arbeitgeber voll abzugsfähige Betriebsausgaben.

Die Direktversicherungen unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Sicherheit einer kontinuierlichen Rendite steht dabei im Vordergrund. Die Versicherungsbeiträge dürfen bei der Direktversicherung nur bis zu 35 % der Anlagemittel in Aktien investiert werden. Bei einer fondsgebundenen Direktversicherung werden höhere Anteile durch Aktien erreicht. Allerdings ist auch hier der Kapitalerhalt durch eine vorsichtige Kapitalanlage gesichert. Bei der Direktversicherung ist der Arbeitgeber bis auf bestimmte Ausnahmefälle nicht zur Zahlung von Beiträgen an den Pensionssicherungsverein (PSVaG) verpflichtet

Die Direktzusage oder Pensionszusage

Bei der Direktzusage oder Pensionszusage zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer im Rentenalter eine monatliche Betriebsrente.

Sollte der Arbeitnehmer vorher ein Invalide werden oder Sterben, sind er und die Hinterbliebenen über die Direktzusage des Arbeitgebers finanziell abgesichert. Die Höhe der Leistung richtet sich meistens nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des Einkommens während der Erwerbstätigkeit. Die Ansprüche der Arbeitnehmer sind auch im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers gesichert. Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) übernimmt die Leistungsverpflichtung.

Finanziert wird eine Direktzusage in der Regel vom Unternehmen selbt. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können sich aber auch darauf verständigen, Teilweise den Lohn oder das Gehalt für eine Direktzusage umzuwandeln.

Ein Nachteil ist, dass der Betrieb bei dieser Zusageform durch mögliche vorzeitige Versorgungsfälle mit einem vergleichsweise hohen finanziellen Risiko belastet wird, wenn er nur wenige Mitarbeiter ha

Die Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung eines Unternehmens, meistens in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins.

Die Zahlungen an die Unterstützungskasse werden vom Arbeitgeber getätigt. Bezahlt werden Sie entweder direkt von ihm selber oder durch Entgeltumwandlung vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Wie bei der Direktzusage sind die Ansprüche der Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert

Die Pensionskasse

Eine Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen. Sie wird von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen und sind aufsichtsrechtlich als Versicherung einzustufen: Eine Pensionskasse gewährt den Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Renten. Sie finanziert sich über Zuwendungen der Trägerunternehmen und aus Vermögenserträgen.

Sie fällt wie andere Versicherunge unter der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Pensionskassen müssen ihr Geld konservativ anlegen. Wie bei iner Direktversicherung steht eine sichere Rendite im Vordergrund. Bei diesem Weg muss der Arbeitgeber nicht in den Pensionssicherungsverein einzahlen.

Der Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist ein selbstständiger Versorgungsträger, der den Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen zugesteht.

Pensionsfonds unterliegen nicht den strengen Regelungen der klassischen Lebensversicherung und Rentenversicherungen. Sie können ihr Vermögen auch am Aktienmarkt anlegen, um dessen Renditechancen besser nutzen zu können. Es ergeben sich aber daraus auch höhere Risiken, da die Kurse am Aktienmarkt zum Teil stark schwanken.

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