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Reise­kranken­ver­si­che­rung Vergleich mit Beitragsrechner

Die Hanse Merkur Reise­kranken­ver­si­che­rung

ReisekrankenversicherungDie Reise­kranken­ver­si­che­rung der Hanse Merkur fällt durch sehr gute Bewertungen zu Reiseversicherungen auf. Viele Institutionen und Fachzeitschriften unterziehen Versicherungsprodukte einer ständigen Prüfung und zeigen den Verbrauchern somit Richtlinien auf.

Die Hanse Merkur Kranken­ver­si­che­rung befindet sich mit Ihren Reiseversicherung regelmäßig unter den ersten fünf Plätzen den besten privaten Kranken­ver­si­che­rungen.

Diese immer wieder lobende Erwähnung und die stabile Position in den Bewertungen weisen vor allem darauf hin, dass die Gesellschaft stets bemüht ist um Kundennähe und individuelle, verbraucherfreundliche Produkte.

Nutzen Sie den Beitragsrechner der Hanse Merkur zur Reise­kranken­ver­si­che­rung


Reise­kranken­ver­si­che­rung

Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif


Die Reise­kranken­ver­si­che­rung bis zu 56 Tagen

  • Versicherungsschutz für beliebig viele Urlaubsreisen bis zu 56 Tagen
  • Versicherungsschutz für Geschäftsreisen bis zu 10 Tagen
  • Als Privatpatient im Ausland
  • Weltweite Geltung
  • Ohne Altersbeschränkung
  • Günstige Familientarife
  • Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport sind versichert
  • Nachhaftung bis zur Transportfähigkeit
  • Kein Selbst­behalt

Ausländische Gäste

Reiseversicherung für Ausländische Gäste


Reiseversicherung für mehr als 6 Wochen Reise

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Die Auslandsreise-Kranken­ver­si­che­rung für bis zu 365 Tage

  • Reiseschutz für Auslandsaufenthalte bis zu 1 Jahr für Auslandsaufenthalte bis zu 365 Tagen
  • Tagegenaue Prämienberechnung
  • Erstattung zu viel gezahlter Prämie bei vorzeitiger Rückreise
  • Verlängerung innerhalb der Höchstversicherungsdauer möglich
  • Keine Altersbegrenzung
  • Medizinisch sinnvoller Rücktransport ohne Selbst­behalt

Weitere Reise-Versicherungen

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Reise-Rücktrittsversicherung

  • Ersatz der vertraglich geschuldeten Reise-Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund
  • Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
  • Selbst­behalt: Kein Selbst­behalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbst­behalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person
  • Gültig für beliebig viele Reisen
  • Weltweite Geltung
  • Prämien für Einzelpersonen und Familien
  • Der Vertrag verlängert sich automatisch und kann 3 Monate vor Prämienfälligkeit gekündigt werden.

Was ist in der Reise­kranken­ver­si­che­rung versichert?

Eine Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung schließt die Versicherungslücken der privaten und gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung. Die meisten gesetzlichen Krankenversicherer übernehmen die medizinisch notwendigen Kosten nur, wenn die ärztliche Behandlung in einem Land erfolgt, das dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört. Mit den anderen Ländern bestehen manchmal ein gesondertes Abkommen, die dem Versicherten etwa die Leistungen der heimischen Sozialleistungen garantieren.

Die Bezahlung der Ärztlichen Leistungen ist jedoch in manchen Fällen vom Versicherungsanbieter abhängig. Auch sollte bedacht werden, dass in vielen Ländern die Gesundheitsversorgung nicht so umfangreich und fortschrittlich ist, wie in Deutschland. Sollten Sie aber Leistungen in Anspruch nehmen, die nicht im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt sind, müssen Sie diese wahrscheinlich selber bezahlen.

Die Vorteile und Möglichkeiten der Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung

Mit dem Abschluss einer Auslandsreise­krankenversicherung sichern Sie sich für Ihren Urlaub im Ausland viele Vorteile:

  • Für Sie fallen keine weiteren Kosten an, den die Auslandskranken­versicherung schließen Sie ohne Selbstbeteiligung ab.
  • Die Kosten für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland werden über­nommen. Dazu gehören auch schmerz­stillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung und Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz.
  • Die Kosten für einen Krankentransport zur nächsten Klinik und den medizinisch sinnvollen Kranken­rück­transport ins Heimat­land werden übernommen
  • Ein mehrsprachiges Notfall-Service-Team ist rund um die Uhr persönlich für Sie da, 7 Tage in der Woche. Sie werden über die Möglich­keiten einer ärztlichen Versorgung an Ihrem Urlaubsort Informiert und unterstützt. Sie erhalten bei der Suche nach einem deutschsprachigen oder englisch­sprachigen Arzt Unterstützung.
  • Wenn Sie stationär behandelt werden müssen und nicht reisen können, übernimmt der Versicherer die Unter­bringungs­kosten für mitversicherte Begleit­personen, wenn Sie z. B. mit Kindern im Ausland unterwegs sind. Liegen Sie länger als 5 Tage im Kranken­haus, wird der Besuch einer Ihnen nahe­stehenden Person organisiert und die Kosten werden übernommen.
  • Familien, Paare und Reisegruppen ab 10 Per­sonen (bei Bahn­reisen ab 6 Per­sonen) können von besonders günstigen Konditionen profitieren.
  • Die Jahres-Auslandskrankenversicherung gilt für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres. Sie müssen nur die zeitlichen Dauer der einzelnen Reisen beachten
  • Sie können eine Auslandsreise­krankenversicherung jederzeit vor Reiseantritt mit den obigen Online-Rechner abschließen

Nutzen Sie den Beitragsrechner zur Reise­kranken­ver­si­che­rung.

Auch im Ausland können Sie einen Schaden verursachen. Denken Sie an eine Privathaftpflichtversicherung