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Der Vermieterrechtsschutzversicherung

Die Vermieterrechtsschutzversicherung

VermieterrechtsschutzversicherungAls Vermieter können viele Problem auf Sie zukommen. Der Streit wegen Reparaturen, Probleme bei Mietzahlungen oder die Kündigung des Mietvertrags usw. 

Um solche Probleme zu lösen gibt es mit dem Vermieterrechtsschutz.

Im Streitfall deckt die Vermieterrechtsschutzversicherung viele Kosten ab, die durch den Prozess entstehen. Das geht von Gerichtkosten bis hin zu den Anwaltskosten.

 

Streitigkeiten mit Mietern kommen häufiger vor, als man denkt

  • Wegen einer Mietminderung
  • Bei einer Zwangsräumung
  • Beim Streit um Mietkaution
  • Wegen Mietausfall

Angebot Vermieterrechtsschutzversicherung
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Der VermieterrechtsschutzLohnt sich eine Vermieterrechtsschutzversicherung?

Die Gerichtskosten und Anwaltskosten werden immer höher. Wenn sich Probleme mit einem schwierigen Mieter anbahnen, die sich nicht außergerichtlich klären lassen, könnte ein Rechtsschutz die Kosten decken.

Vermieterrechtsschutz und die Wartezeit

Die Wartezeit dauert drei Monate, manchmal aber auch je nach Gesellschaft bis zu einem halben Jahr. Ist die Wartezeit noch nicht verstrichen, greift die Rechts­schutz­ver­si­che­rung nicht. Der Grund dafür ist, dass diese Versicherung nur der Vorsorge dienen sollen.

Der Beitrag für den Vermieterrechtsschutz ist meistens steuerlich absetzbar. Dazu muss man beim Finanzamt eine Policenkopie oder eine Beitragsaufstellung einreichen. Beim Versicherer kann man auch eine Bescheinigung anfordern.

Absicherung für Vermieter: Rechts­schutz­ver­si­che­rung als Vorsorge

Die Streitigkeiten mit einem Mieter werden Sie vor allem Geld kosten, sobald Sie die Unterstützung eines kompetenten Rechtsbeistands in Anspruch nehmen. Eine Vermieterrechtsschutzversicherung bezahlt:

  • Das Honorar Ihres Anwalts im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
  • Die anfallenden Gerichtsgebühren
  • Zeugengelder und Gutachterkosten
  • Auch die Kosten der erfolgreichen Gegenseite

Sollten Sie ein außergerichtliches Gutachten beauftragen, könnte der Versicherer die Kostenübernahme ablehnen. Unbedingt sollten Sie vorher eine Deckungszusage vom Versicherer einholen.

Folgende Bausteine können Sie absichern

Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz (WuG)

Dieser greift, wenn ein Mieter seiner Verpflichtung zur Mietzahlung nicht oder nicht pünktlich nachkommt und ein Rückstand aufläuft.

Strafrechtsschutz

Hier geht es Verfahren, die gegen Sie angestrengt werden, wie beispielsweise bei der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Kommen Sie Ihre Pflicht zur Gehwegräumung bei Schnee nicht nach und ein Dritter stürzt deswegen, müssten Sie sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Steuer-Rechtsschutz

Wenn Ihr zuständiges Finanzamt beispielsweise bestimmte Ausgaben nicht als Werbungskosten anerkennt, können Sie Ihre Rechte auch vor Gericht durchsetzen.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Wenn Ihr Mieter den Einsatz nicht vorschriftsmäßig geeichter Messgeräte anzeigt, können Sie sich mit Unterstützung eines Rechtsbeistandes dagegen wehren.

Es gibt aber auch Bereiche, die nicht versichert sind: Die meisten Tarife zur Vermieterrechtsschutzversicherung stehen nicht für Streitigkeiten ein, die sich mit dem Hausbau und dessen Finanzierung befassen. Auch der Kauf und Verkauf von Grundstücken sowie dem Erbrecht wird nicht versichert sein. Manche Versicherer bieten jedoch eine Erstberatung an. Ein weiterer Punkt können Schäden sein, die Dritte und damit Nicht-Mieter an Ihrem Eigentum verursachen. Das ist dann eine Sache der Haft­pflicht des Schädigers

Beim der Vermieterrechtsschutzversicherung sollten Sie auf folgende Punkte achten:

Versicherungssummen

Die Tarife beginnen bei etwa 100.000 Euro für alle Versicherungsfälle pro Versicherungsjahr und unbegrenzten Deckungs­summen. Als Empfehlung gelten 500.000 Euro für das Versicherungsjahr

Freie Wahl des Rechtsanwaltes

Diese Option kostet Sie zwar einen Beitragszuschlag, dafür können Sie jedoch auf den Anwalt zurückgreifen, zu dem Sie wirklich Vertrauen haben. Entscheiden Sie sich dagegen, schreibt Ihnen Ihr Versicherer einen günstigen Rechtsanwalt vor.

Telefonische Beratung

Da die Beratung im Vorfeld nicht Gegenstand des Vermieterrechtsschutzes ist, können Sie alternativ auf eine Gesellschaft zurückgreifen, die eine uneingeschränkte und kostenlose telefonische Erstberatung anbietet.

Optimale Selbstbeteiligung

Um den Beitrag zu mindern können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Diese hätten Sie dann jeweils selbst zu tragen.

Kündigung von Ihren Versicherer

Diesem Fall finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter dem Punkt -Kündigung nach einem Schadenfall-. Dort wird geregelt, wann der Rechtsschutzversicherer Ihren Vertrag kündigen darf.  Fragen Sie aber bei jedem Schadenfall beim Versicherer an ob er eine Kündigung vorhat. Kündigt der Versicherer wird es schwer einen neuen Versicherer zu finden

Wartezeiten

Schließen Sie einen neuen Vermieterrechtsschutzvertrag ab, müssen Sie mit Wartezeiten rechnen. In diesem Zeitraum, der von einem bis zu mehreren Monaten umfassen kann, verursachte Streitfälle sind nicht versichert. Sollten Sie jedoch bereits eine Vorversicherung und den lückenlosen Übergang nachweisen können, verzichten die Versicherer in der Regel auf die Wartezeiten.

Kündigungsmöglichkeiten in der Vermieterrechtsschutzversicherung

Sie können immer unter der Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit kündigen. Entscheidend ist der im Vertrag fixierte Vertragsablauf, der bei einigen Versicherern dem Kalenderjahr angepasst wird.

Senden Sie Ihre Kündigung in jedem Fall rechtzeitig und vor allem als Brief an die Gesellschaft. Eine Kündigung per E-Mail wird oft nicht anerkannt. Alternativ können Sie ein Fax senden und das Sendeprotokoll als Nachweis drucken.

Es gibt aber weitere Kündigungsmöglichkeiten

  • Wenn der Versicherer die Beiträge zur Vermieterrechtsschutzversicherung erhöht
  • Nach der Abwicklung eines Schadens
  • Bei Risikowegfall - Wenn die Wohneinheiten verkauft wird
  • Bei Veränderungen in den Gefahrenumständen

Erhalten Sie eine neue Beitragsrechnung, haben Sie einen Monat Zeit, um neue Angebote einzuholen und bei Bedarf die Kündigung auszusprechen. Diese wird zu dem Datum wirksam, an dem die Beitragserhöhung greifen würde. Nach einem Schaden könnten Sie theoretisch mit sofortiger Wirkung kündigen, allerdings kann der Versicherer eventuell Anspruch auf die Beiträge bis zum Ablauf der Versicherungszeit erheben. Sinnvoller ist es, in diesen Fällen zum Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen.

Achten Sie bei einem Wechsel der Vermieterrechtsschutzversicherung darauf, dass ein neuer Vertrag abgeschlossen ist. Der neue Versicherungsschutz soll sich mit gleichen Datum an den bisherigen anschließen. So können Sie die Wartezeit erfolgreich durch Vorlage des alten Versicherungsscheins ausschlissen.

Vermieterrechtsschutz als finanzielle Vorsorge

Die Beiträge zur Vermieterrechtsschutzversicherung können Sie als steuerlich als Werbungskosten absetzen. Umfasst die Police ausschließlich den Rechtsschutz für vermietete Objekte, können Sie den Beitrag gesamt geltend machen. Ist der Vermieterrechtsschutz Bestandteil eines Rechtsschutz-Paketes, lassen Sie sich den relevanten Beitragsanteil schriftlich ausweisen. Wichtig ist die Abgrenzung zum privaten und nicht vermieteten Wohneigentum