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Ster­be­geldversicherung und Be­stat­tungs­vor­sor­ge

Die Ster­be­geldversicherung und Be­stat­tungs­vor­sor­gevertrag

Die Sterbegeldversicherung und BestattungsvorsorgeVor einigen Jahren wurde die gesetzlichen Leistungen der Ster­be­geldversicherung immer weiter gekürzt und dann endgültig gestrichen

Die Kosten für eine Bestattung müssen nun komplett von den Angehörigen bezahlt werden. Die Grabstelle, der Sarg, Gestecke, Anzeigen, Grabkosten, Trauerfeier und Trauerkleidung - das alles muss nun aus eigener Tasche finanziert werden

Für die Kosten einer Beerdigung können schnell fünfstellige Beträge zusammen kommen

Wenn man die Hinterbliebenen nicht unnötig mit hohen Kosten belasten möchte, bleibt als einzige Möglichkeit rechtzeitig die eigene Vorsorge, z. B. mit einer Ster­be­geldversicherung und einen Be­stat­tungs­vor­sor­gevertrag zu treffen

Die Vorteile einer Ster­be­geldversicherung:

  • Die Doppelte Auszahlung der Versicherungssumme bei Unfalltod
  • Eine Steuerfreie und schnelle Auszahlung im Versicherungsfall
  • Der Versicherungsschutz gilt auch im Ausland inklusive Überführungsservice
  • Es gibt keine Gesundheitsprüfung
  • Ein Lebenslanger Versicherungsschutz mit garantierter Versicherungsleistung
  • Sofortiger Versicherungsschutz bei einem Unfall
  • Es gibt keine Wartezeiten bei der Be­stat­tungs­vor­sor­ge
  • Die Versicherungssummen sind ab 1.500 Euro frei wählbar
  • Die Versicherung zählt zum Schonvermögen und ist somit Hartz-IV-sicher

Nutzen Sie eine Vergleich zur Ster­be­geldversicherung und Be­stat­tungs­vor­sor­ge. Die Erstattung der Beerdigungskosten und Grabkosten und Gestecke hilft Ihnen Geld zu sparen


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Eine Ster­be­geldversicherung oder ein Be­stat­tungs­vor­sor­gevertrag?

Bei einer Ster­be­geldversicherung wird eine feste Versicherungssumme vereinbart, die im Todesfall der versicherten Person für die Erben zur Verfügung stehen soll um die Beerdigungskosten zu bezahlen

Bei einer Be­stat­tungs­vor­sor­ge ist das etwas anders. Hier wird ein bestimmtes Bestattungsmodell gewählt. Der Versicherungsnehmer kann bereits zu seinen Lebzeiten festlegen, welche Art und Umfang der Bestattung von ihm gewünscht wird. Die Möglichkeiten zur Auswahl und die Leistungen sind dementsprechend groß. In einem Modell eines Anbieters, welches auf einen Be­stat­tungs­vor­sor­gevertrag in Höhe von 6.000 Euro abstellt, sind folgende Leistungen mitversichert:

  • Eine traditionelle Trauerfeier mit geistlichem oder weltlichem Redner, Organist, Blumendekoration und Trauerkarten, freie Wahl der Grabstelle
  • Eine wahlweise Erdbestattung oder Feuerbestattung
  • Als alternativ eine Seebestattung in der Nordsee oder Ostsee mit Begleitung von bis zu 10 Angehörige
  • Übernahme von Gebühren bis zu 1.500 Euro 
  • 24-Stunden Bereitschaftsdienst
  • Eine individuelle persönliche Beratung und Betreuung, auch mit Hausbesuch 
  • Erledigung von Formalitäten (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung) und Behördengänge

Nutzen Sie einen Vergleich zur Ster­be­geldversicherung und Be­stat­tungs­vor­sor­ge. Die Beerdigungskosten und Grabkosten und Gestecke können sehr teuer werden

Ein Be­stat­tungs­vor­sor­gevertrag oder eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung?

Gern wird von Verbraucherschützern anstelle einer sterbegeldversicherung oder einem Be­stat­tungs­vor­sor­gevertrag auf eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung hingewiesen. Für jüngere Menschen mit  einer Familie ist das sicherlich richtig. Aber für Menschen ab ca. 40 Jahren, die sich erst jetzt zu einer Versicherung entschließen, hat das durchaus seine Tücken. Das Problem einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung ist, dass Gesundheitsfragen zu beantworten sind. Wegen dieser Gesundheitsfragen kann so mancher keinen Versicherungssschutz bekommen

Bei einem Be­stat­tungs­vor­sor­gevertrag fallen solche Fragen nicht an. Ein Be­stat­tungs­vor­sor­gevertrag hat eine Wartezeit bis zur Auszahlung der vollen Versicherungssumme. Die liegt im Durchschnitt bei zwei Jahre. Diese Wartezeit entfällt jedoch, wenn der Todesfall auf einen Unfall zurückzuführen ist

Mit einem Vorsorgevertrag endet die Versicherung erst mit dem Todesfall, als Kunde ist man also ein Leben lang versichert. Dazu kommt, dass der Kunde bei einem Be­stat­tungs­vor­sor­gevertrag selber festlegt, wo und in welcher Gestaltung die Bestattung erfolgen soll. Diese beiden Leistungen sind bei einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung nicht möglich

Die Beiträge einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung und einer Be­stat­tungs­vor­sor­ge sind ab dem 70. Lebensjahr nahezu gleich, wenn man die nicht garantierten Überschüsse nicht berücksichtigt

Eine weiter Möglichkeit ist, das man als Verbraucher anstelle der monatlichen Zahlweise eine Einmalzahlung wählt. Das ist bei einem Be­stat­tungs­vor­sor­gevertrag auch möglich. Um eine Versicherungssumme von 6.000 Euro zu erreichen wäre für den einen 70jährigen eine Einmalbeitrag von ca. 5.800 Euro notwendig

Ein weiterer Variante wäre ein einfacher Sparvertrag oder Rücklegung eines entsprechenden Geldbetrages auf ein Sparbuch, oder die Anlage in einem Aktienfonds. Der Nachteil ist dabei, dass der Verbraucher nicht zu Lebzeiten festlegen kann, wie er seine Bestattung wünscht. Ein weiterer Nachteil beim Sparbuch oder Bankeinlage ist da zur Zeit fast keine Zinsen gezahlt werden

Bei einem Aktienfonds ist der Nachteil, dass der Geldbetrag zum Todesfallzeitpunkt in der erforderlichen Summe der Bestattungskosten zur Verfügung stehen muss. Es kann also eine Zeit der eventuellen niedriger Aktienkurse nicht abgewartet werden, wenn keine andere Rücklagen zur Verfügung stehen