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Wichtige Versicherungen für Familien

Die wichtigsten Versicherungen für Ihre Familie

FamilieNach der Geburt Ihres ersten Kindes sollten Sie ihre bestehenden Versicherungen auf Ihre Aktualität prüfen.

Mit einer neuen Lebenssituation und einem neuen Familienmitglied ändert sich auch Ihr Versicherungsbedarf und Vorsorgebedarf.

Welche Versicherungen für Ihre Familie am wichtigsten ist, lesen Sie in der nachstehenden Übersicht.

Die Private Haft­pflichtversicherung ist ein Muss für Jeden

Wer anderen einen Schaden zufügt, muss laut Bürgerlichen Gesetzbuch § 823 dafür gerade stehen. Und das mit seinem ganzen Vermögen. Die Private Haft­pflichtversicherung versichert das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden auf den Schädiger zukommt. Wer Kinder hat, muss eine Familienhaftpflichtversicherung abschließen. Schäden, die Ihre Kinder oder andere Familienmitglieder verursachen, sind damit versichert.

Eltern sollten deswegen ihre Haft­pflicht überprüfen und bei ihrem Versicherer nachfragen ob die Haft­pflichtversicherung auch eine Familienhaftpflicht ist. Eine Singlehaftpflicht sollte umgestellt werden

Nicht immer haften die Eltern für ihre Kinder

Ihre Kinder sind nicht automatisch versichert, wenn sie die Möbel von Freunden oder das Auto Ihres Nachbarn beschädigt haben. Die Kinder sind laut Gesetzgeber bis zu ihrem siebten Geburtstag deliktunfähig. Hier müssen nicht die Eltern für die Schäden haften. Voraussetzung dafür aber ist, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Ist das nicht der Fall, leistet Ihre Haft­pflichtversicherung.

Wann Kinder haften und wann nicht

  • Hat das Kind ab den siebten Lebensjahr ist deliktfähig und muss für den Schaden haften
  • Ein Kind muss nicht haften, wenn es die Folgen seines Handelns nicht absehen konnte, also die erforderliche Einsicht fehlte
  • Im Straßenverkehr müssen Kinder erst ab den zehnten Jahr haften

Die Risiko­lebens­ver­si­che­rung zur Absicherung im Todesfall

Eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung sichert die Hinterbliebenen ab, wenn der Versicherte verstirbt. In diesem Fall erhalten die Hinterbliebenen einen in der Police festgelegten Geldbetrag, die sogenannte Todesfallsumme. Wer eine Familie zu versorgen hat, für den ist diese Form der Absicherung sinnvoll. Besonders Familien, die nur einen Hauptverdiener haben, sollten über eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung nachdenken. Denn fällt der Alleinverdiener aus, steht die Familie im schlimmsten Fall vor dem finanziellen Aus, wenn keine andere Einkommen vorhanden sind.

Mit der Todesfallsumme können die Lebenshaltungskosten bezahlt oder auch die Ausbildung der Kinder finanziert werden. Wer für den Hausbau ein höheres Darlehen aufgenommen hat, für den kommt auch eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung in Frage.

Sollte der Ernährer sterben, können die Hinterbliebenen das Darlehen mit der Versicherungssumme zurückzahlen. Der Familie bleibt dann das Haus erhalten. Mit einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung kann schon mit niedrigen monatlichen Beiträgen ein hoher finanzieller Schutz aufgebaut werden. Bei der Risiko-LV wir der Beitrag nach Alter und Gesundheitszustand berechnet. Je jünger und damit auch gesünder man ist, desto geringer fällt der monatliche Beitrag aus. Im Todesfall des Versicherten, sind die Leistungen steuerfrei.

Die Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) zahlt wenn das Arbeiten unmöglich geworden ist

Fällt das Einkommen aufgrund von einer Berufs­unfähig­keit aus, kann es für die Familie schnell finanziell eng werden. Den Einkommensverlust gleicht eine Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) durch eine monatliche Rente aus . Eine BU-Rentenzahlung kann bis zum Eintritt in die Altersrente vereinbart werden.

Bei der Höhe der monatlichen BU-Rente sollten Sie mindestens ihr Nettogehalt zugrunde legen. Als Mindestmaß sollte gelten: Die monatliche Berufs­unfähig­keitsrente sollte etwa 75-80 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Beim Abschluss sollten Sie auch über eine Dynamik nachdenken. Das bedeutet, dass die Beiträge und damit auch die Rentenansprüche automatisch während der Laufzeit erhöht werden. Der Vorteil ist dabei: Die Berufs­unfähig­keitsrente wird dadurch nicht durch die Inflation entwertet und die Erhöhungen erfolgen ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Statistisch wird etwa jeder vierte Arbeitnehmer vor dem Erreichen des Rentenalters berufsunfähig. Vor allem Nervenerkrankungen und psychische Erkrankungen waren in den vergangenen Jahren der meiste Grund, warum Menschen nicht mehr arbeiten konnten.

Die private Unfall­ver­si­che­rung

Kinder sind aktiv, toben herum und treiben Sport, kurzum: das Normalste der Welt. Damit sind sie auch Unfallrisiken ausgesetzt, sowohl außerhalb als auch innerhalb der eigenen vier Wände. 60 Prozent aller Unfälle mit Kindern ereignen sich zu Hause.

Hat das Kind bleibende Schäden nach einen Unfall, zum Beispiel eine Behinderung, leistet die Kinder-Unfall­ver­si­che­rung. Sie finanziert etwa den behindertengerechten Umbau des Hauses. Damit wird der Unfall des Kindes, meist schon tragisch genug, nicht auch noch zum finanziellen Fiasko für die Familie.

Kinder-Invaliditäts-Versicherung bei schweren Krank­hei­ten

Mit einer Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung, auch als Zusatzdeckung der privaten Kinderunfallversicherung, kann Ihr Kind zusätzlich gegen krankheitsbedingte Invalidität abgesichert werden. Eine Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung bietet eine Rente in vereinbarter Höhe, wenn ein Kind durch Unfall oder Krankheit einen bestimmten Grad der Behinderung erleidet. Anders als die Kinderunfallversicherung bietet sie daher auch Schutz bei schweren Krank­hei­ten. Allerdings ist sie mit einer umfangreicheren Gesundheitsprüfung verbunden.

Wie sich Eltern gegen Unfälle ver­sichern können

Auch für die Eltern kann der Schutz der Unfall­ver­si­che­rung von Vorteil sein, denn ein Unfall kann im schlimmsten Falle die Existenz der ganzen Familie bedrohen. Für Eltern hat eine Unfall­ver­si­che­rung folgende Vorteil:

  • Berufstätige Eltern sind im Gegensatz zur gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung auch in der Freizeit geschützt.
  • Nicht berufstätige Eltern genießen Unfallschutz trotz der fehlenden gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung
  • Zusätzliche Assistance-Leistungen der privaten  Unfall­ver­si­che­rung unterstützen bei der Haushaltsführung und der Kinderbetreuung.

Grundsätzlich versichert eine private Unfall­ver­si­che­rung folgende Leistungen:

  • Invaliditätsleistung
  • Unfallrente
  • Todesfallleistung
  • Tagegeld, Krankenhaustagegeld
  • Übergangsleistung
  • Bergungskosten
  • Kosmetischen Operationen

Bei der Riesterrente werden Familien bevorzugt

Der Staat bevorzugt bei der geförderten Alters­vorsorge (Riesterrente) vor allem Familien mit Kindern. Während Singles neben einer möglichen Steuerersparnis 154 Euro pro Jahr an Förderung erhalten, wird jedes Kind mit 300 Euro jährlich gefördert. Das bedeutet, Sparer mit einem Kind erhalten eine jährliche Förderung von 454 Euro, bei zwei Kindern sind ist entsprechend 754 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie vier Prozent ihres Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in den Riester-Vertrag einzahlen. Kinder, die vor dem 1. Januar 2008 geboren wurden, werden mit jeweils 185 Euro gefördert.

Die staatliche Kinderzulage wirkt als Renditeturbo für die Alters­vorsorge der Familie, was gerade in Zeiten niedriger Zinsen attraktiv ist. Aus diesem Grund nutzen auch viele Familien die Riester-Rente zur Alters­vorsorge, wie die Statistiken der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) belegen.

Für Immobilienbesitzer ist die Wohngebäudeversicherung wichtig

Eine Wohngebäudeversicherung schützt die eigenen vier Wände, in denen Ihre Familie wohnt. Sie war sogar früher in machen Bundesländer wegen den Feuerrisiko eine Pflichtversicherung. Als Hausbesitzer kommen Sie eigentlich wegen einer möglicherweise sehr hohen Schadensumme nicht um eine Wohngebäudeversicherung herum. Sie deckt folgende Gefahren ab:

  • Feuer
  • Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
  • Leitungswasser
  • Überspannung
  • Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges

Wer seine eigenen vier Wände gegen Hochwasser ver­sichern möchte, braucht zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. Diese deckt die Risiken durch Naturgefahren wie etwa Starkregen, Überschwemmung oder Schneedruck ab. Die Elementardeckung ist ein optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung und muss extra mitversichert werden.

Und für Tierhalter die Hunde­halter­haft­pflichtversicherung

Gehört ein Hund zur Familie, ist eine Hunde­halter­haft­pflichtversicherung sinnvoll und oft vorgeschrieben. In Hamburg, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin ist die Hunde­halter­haft­pflichtversicherung gesetzlich für alle Hunderassen vorgeschrieben. In den meisten anderen Bundesländern gilt die gesetzliche Pflicht nur für Kampf­hunde.

Prinzipiell gilt, das Sie für Schäden, die Ihr Hund an Dritte anrichtet haften. Der Halter haftet, unabhängig davon, ob ihn selbst ein Verschulden trifft. Juristen nennen das eine Gefährdungshaftung. Beißt der Hund beispielsweise einen Passanten, muss der Halter in jedem Fall dafür geradestehen und die entstandenen Schäden wie zum Beispiel die Arztkosten bezahlen. Hier kommt die Tierhalterhaftpflichtversicherung ins Spiel, die für solche Kosten aufkommt. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt die Schäden, die der Hund anderen zugefügt hat. Das gilt zum Beispiel für:

  • Per­sonenschäden (z. B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss)
  • Sachschäden (z. B. ein Hund zerstört die teure Bekleidung eines Gastes)
  • Vermögensschäden als Folge eines Per­sonen- oder Sachschadens (z. B. der Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes)

Verletzt Ihr Hund ein Familienmitglied, ist das kein Versicherungsfall. Der Grund: Rechtlich gesehen gelten Familienmitglieder nicht als Dritte, sondern sie werden mit den Halter gleichgesetzt. Wird ein Familienmitglied vom eigenen Hund gebissen, leistet nur die private Unfall­ver­si­che­rung

 


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