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Betriebshaftpflichtversicherung der VHV Versicherung

Versicherungsschutz für Handel, Handwerk und Dienstleistung

handel-handwerk-gewerbeDie VHV Versicherung hat Ihre Betriebshaftpflichtbersicherung für Unternehmer aus den dem Bereichen Handel, Handwerk und Dienstleistung (HHD) neu gestaltet.

Firmem können sich mit einem günstigen Versicherungsbeitrag ab ca. 119 Euro ver­sichern.

Die Betriebshaftpflicht ist für Betriebe aus den Bereichen Büro, Handel, Handwerk, Gastronomie und Hotel sowie Gesundheit gedacht. Mit ca. 400 Betriebsgruppen ist auch was für Sie dabei.

Verbessert wurde die Versicherung für die Zielgruppen der Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe sowie für Heilnebenberufe und Körper- und Gesundheitspflege. 

 

Wann müssen Sie als Firmeninhaber haften?

- Bei Per­sonenschäden, zum Beispiel wenn sich Kunden in Ihrem Geschäft verletzen

- Bei Sachschäden, beispielsweise wenn Ihre Mitarbeiter fremde Sachen beschädigen

- Bei Vermögensschäden, wenn Dritte einen finanziellen Schaden erleiden, weil zum Beispiel Ihr Kurierfahrzeug ausfällt


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Leistungsverbesserung in der neuen VHV Betriebshaftpflicht BAUPROTECT 

Betriebshaftpflichtversicherung RabattDie VHV Versicherung hat mit Ihrer neuen Betriebshaftpflichtversicherung BAUPROTECT Ihren Versicherungsschutz mit 17 neuen Leistungen verbessert. Neben starken Leistungsverbesserungen wurde auch eine vollständig neue Bedingungsstruktur geschaffen – verbraucherfreundlich und übersichtlich mit nur einem Bedingungswerk

Jede Firma haftet für Per­sonen- und Sachschäden, die durch eine betriebliche Tätigkeit Dritten zufügt wird. Auch für Fehler von Mitarbeitern müssen Sie als Unternehmer gerade stehen. In manchen Fällen sogar mit Ihrem privaten Vermögen. So bestimmt es der Gesetzgeber. Die Betriebshaftpflichtversicherung nimmt Ihnen dieses finanzielle Risiko ab

 

Einige der starken neuen Leistungen auf einen Blick:

  • Nachbesserungsbegleitschäden bis 300.000 EUR abgesichert
  • Produktionsausfall NEU bis 100.000 EUR
  • Beschädigung der eigenen Leistung bis 100.000 EUR
  • Flugdrohnen im gewerblichen Bereich bis 1 Mio. EUR
  • Ansprüche aus gelegentlicher Wertermittlung bis 300.000 EUR
  • Erweitertes Produkt-Haft­pflichtrisiko bei Handel mit Erzeugnissen bis 250.000 EUR Jahresumsatz
  • Schäden durch Wasserfahrzeuge
  • Abhandenkommen von Sachen wegen Störung einer installierten gewarteten Alarmanlage bis 300.000 EUR
  • Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Energie NEU jeder Art auf versicherten Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken

Mit einer Betriebs-Haft­pflichtversicherung schützen Sie sich und Ihr Unternehmen gegen viele Ansprüche:

  • Der Versicherer prüft die Haft­pflichtfrage
  • Die Klärung unberechtigter Ansprüche des Geschädigten
  • Die Übernahme berechtigter Schadenersatzverpflichtungen

Wie werden die Kosten zur Betriebshaftpflichtversicherung berechnet?

Die Versicherungsbeiträge für eine Betriebshaftpflicht werden nach dem zu versicherten Risiko berechnet. Die nach Art des Betriebs und mit der damit verbundenen ausgeübten beruflichen Tätigkeit und deren Risiken. Ein Schreiner, der beim Kunden eine Küche montiert, trägt zum Beispiel ein höheres Risiko für Schäden als ein reiner Bürobetrieb ohne Arbeiten auf fremden Grundstücken. Die Beiträge zur Betriebshaftpflicht für Handwerker mit Kunden-Außendienst sind dementsprechend höher

Auch die Mitarbeiterzahl ist ein Berechnungspunkt

Auch die Anzahl der Mitarbeiter sind ein Beitragsfaktor. Je mehr Per­sonen beschäftigt sind, desto mehr Schäden können entstehen. Ein andere Berechnungspunkt ist die ist Selbstbeteiligung in der Betriebshaftpflicht. Je höher die Selbstbeteiligen versichert wird, desto günstiger fallen die Versicherungsbeiträge aus. Ein hoher Selbst­behalt bedeutet aber auch, dass im Schadensfall die höhere Summe von der Erstattung abgezogen wird. Für einen Betrieb, der sorgsam arbeitet, dürfte  das aber kein Problem sein.

Auch die Höhe der Deckungs­summe, also auch die Versicherungssumme mitentscheidend für die Versicherungsprämie. Bei der Versicherungssumme sollte aber nicht geknausert werden, die Schäden im Per­sonenbereich können auch in die Millionen gehen. Es macht keinen großen Aufwand die unterschiedlichen Deckungs­summen der Betriebshaftpflicht zu berechnen.

Brauche ich eine Betriebshaftpflicht oder eine Berufshaftpflicht?

Die Betriebshaftpflicht ist für Firmen wichtig, die ein eigenes Firmengelände haben oder beim Kunden arbeiten. Ihre Kunden kommen auf Ihr Betriebsgelände und können verletzt oder Kundensachen beschädigt werden. Sie arbeiten Handwerklich beim Kunden, verletzen ihn bei der Montage oder beschädigen Sachen des Kunden

Die Berufshaftpflicht ist eine Vermögensschadenhaftpflicht für Freiberufler und freie Berufe. Dazu zählen zum Beispiel die Steuerberater, Rechtsanwälte und Architekten. Bei freien Berufen können durch die Ausübung von Beratungen und Dienstleistungen Vermögensschäden entstehen. Bei einer Vermögensschadenhaftpflicht sollte auf eine ausreichend hohe Deckungs­summe  geachtet werden. Die Vermögensschäden können sehr hohe Kosten verursachen. Wenn zum Beispiel ein Architekt einen Bauplan falsch erstellt können die Umbau- oder Neubaumaßnahmen schnell in die Millionen gehen.

Was sind Nachbesserungsbegleitschäden?

Ein Ausführungsfehler muss keinen Schaden bedeuten – allerdings kann bei Nachbesserungsarbeiten ungeplanter Aufwand entstehen.
Dazu ein Beispiel: Der Lehrling eines Heizungsbauers hat die Wasserleitung unsachgemäß angeschlossen. Als der Fehler bemerkt wird, sind die Fliesen bereits verlegt und müssen herausgerissen werden. Klar, dass die zusätzlichen Kosten für den Fliesenleger ersetzt werden müssen. Mit der Betriebshaftpflicht der VHV sind Nachbesserungsbegleitschäden bis 300.000 Euro abgesichert. Als einer der wenigen Versicherer am Markt ersetzt die VHV dabei auch Schäden an der eigenen Leistung sowie einen Produktionsausfall bis je 100.000 Euro