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Pferdehaftpflichtversicherung Vergleich mit Beitragsrechner

Pferdehaftpflichtversicherung im Vergleich

PferdehaftpflichtversicherungSie als Pferdebesitzer haften für alle Schäden, die ihr Vierbeiner anderen Per­sonen oder anderen Sachen verursacht oder zufügt. Ansprüche auf Schadenersatz können auch vom Hüter des Pferdes wie Fremdreiter oder Reitbeteiligungen gestellt werden. Besonders bei Per­sonenschäden können hohe Geldforderungen auf Sie zukommen.

Die Reitbeteiligung bei der Pferdehaftpflicht

Mit einer Pferdehaftpflichtversicherung können Sie sich als der persönlich haftende Tierhalter schützen. Schäden an Dritten sind bei den meisten Tarifen versichert. Bei einer eventuell vorhandene Reitbeteiligung muss die Person namentlich genannt werden.

Die Pferdehaftpflicht und die Gefährdungshaftung

Die alleinige Haltung eines Pferdes bedingt per Gesetz eine so genannte Gefährdungshaftung. Hiermit sind Sie auch ohne eigenes Verschulden für alle Schäden Ihres Pferdes in voller Haftung.

Sie haben auch einen Hund? Dann benötigen Sie eine Hundehaftpflichtversicherung


Beitragsrechner zur Pferdehaftpflicht

Berechnen Sie Ihren Perönlichen individuellen Tarif


Schäden zur Pferdehaftpflicht

Beispiele für Schäden gibt es genug: Ihr Pferd bricht von der Koppel aus und läuft auf eine Straße. Durch das Ausweichmanöver stoßen mehrere Fahrzeuge zusammen, der Blechschaden liegt bei den Fahrzeugen bei mehr als 20.000 Euro. Ihrem Pferd ist zwar nichts passiert, aber für die Kosten der betroffenen Verkehrsteilnehmer müssen Sie aufkommen. Ohne den Schutz der Pferde-Haft­pflichtversicherung kann das zu einer enormen finanziellen Belastung führen

Welche Leistungen können Sie bei einer Pferdehaftpflichtversicherung ver­sichern?

  • Die Forderungsausfalldeckung
  • Für Schadenersatzansprüche ohne Mindestschadenhöhe
  • Ist Ihr Pferd geschädigt worden und der Verantwortliche kommt nicht für die Kosten auf, springt Ihre Pferdehalterhaftpflicht ein
  • Inkl. Vorsatz Rechtsschutz zur Ausfalldeckung
  • Ansprüche von Teilnehmern von Veranstaltungen und Figuranten
  • Auslandsaufenthalt, mitversichert bis zu 1 Jahr weltweit
  • Bei gleichzeitigem Bestehen der Privat-Haft­pflichtversicherung verlängert sich der Versicherungsschutz für Auslandsaufenthalte entsprechend der dortigen Regelung
  • Kautionszahlungen bis 100.000 € Deckschäden aus gewolltem und ungewolltem Deckakt
  • Deckschäden: Wenn der eigene Hengst eine fremde Stute deckt oder die eigene Zuchtstute unerwünscht trächtig wird, übernimmt die Pferdehaftpflichtversicherung die Folgekosten.
  • Deckungs­summe 20 Millionen Euro oder 50 Millionen Euro
  • Erweiterte Vorsorge Kein Deckungsnachteil gegen über Mitbewerbern im Schadenfall
  • Verzicht auf Begrenzungen der Höchstersatzleistungen (Sublimits) bis zu den im deutschen Markt erreichbaren Summen innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme
  • Fremdreiterrisiko: Die Versicherung übernimmt auch Schäden, die entstanden sind, während eine fremde Person als das Pferd in seiner Obhut hatte.
  • Flurschäden Die Versicherung übernimmt auch Schäden, die ein Pferd verursacht, wenn es aus dem Stall oder der Koppel ausbricht und dabei auf benachbartem Grund Schäden entstehen. Schäden an Feldern, Weiden, Wiesen usw.
  • Fohlen: Beitragsfreie Mitversicherung von Fohlen im ersten Lebensjahr
  • Innovationsgarantie: Zukünftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch mitversichert
  • Kutschen/Schlitten: Gebrauch eigener oder fremder Pferdefuhrwerke. Für den Einsatz des Tieres bei diesen Fahrten braucht es einen besonderen Versicherungsschutz
  • Mehrere Pferde: Nachlass auf den Tarifbeitrag ab dem 2. Tier
  • Mietsachschäden: An Immobilien bis 1 Mio. €, an Stallungen, an Boxen oder Zäunen, Reithallen und Weiden; bis 10.000 €
  • Mitversicherte Per­sonen: Familienangehörige des Versicherungsnehmer
  • Nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter (inkl. Ansprüche an den Tierhalter)
  • Fremdreiter (inkl. Ansprüche an den Tierhalter)
  • Rechtsschutz für Tierhalter::Das gilt für Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Reitbeteiligung: Eine weitere Person, die sich regelmäßig um das Tier kümmert, ist damit ebenfalls versichert. 
  • Besitz und Gebrauch von nichtversicherungspflichtigen Tiertransportanhängern
  • Reiten oder Führen ohne Zaumzeug und, oder ohne Sattel
  • Tierische Ausscheidungen
  • Mitversichert: Therapeutische Nutzung
  • Des versicherten Tieres zu privaten Zwecken Turniere mitversichert ist die Teilnahme am Reitunterricht, Pferderennen, Schauvorführungen und Turnieren Vorsorgeversicherung bis Versicherungssumme, max. 20 Mio. €
  • Teilnahme an Wettkämpfen: Die Police kommt für Schäden auf, die während eines Wettkampfes entstanden sind. 

Ein Beispiel zum Per­sonenschaden 

Sie leihen einem befreundeten Reiter Ihr Pferd für einen Ausritt. Mitten im Wald wird das Pferd durch ein Kleintier erschreckt und scheut. Der Reiter stürzt und verletzt sich dabei erheblich. Nun verlangt er von Ihnen Schadenersatz. Unsere Spezialisten befassen sich mit dem Fall und vertreten Ihre Interessen.

Ein Beispiel zum Sachschaden 

Ein neues Pferd im Stall sorgt unter den schon länger dort untergebrachten Pferden für Aufregung. Am nächsten Morgen stellen Sie fest, dass Ihr Pferd die Selbsttränke in der gemieteten Pferdebox abgetreten hat. Wir kümmern uns um den Schadenersatz.


Pferdehaftpflicht Angebot
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