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Die Berufshaftpflicht für IT-Dienstleister der VHV-Versicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung für IT-Dienstleister

it-dienstleisterDie Arbeit mit Daten erfordert einen sensiblen Umgang. Schon ein kleiner Fehler kann für Ihre Kunden nachhaltige Auswirkungen haben. Beim Entwickeln und Implementieren von Software oder der Verwaltung und Versendung von Daten können Ihnen Fehler unterlaufen. Als IT-Dienstleister haben Sie gegenüber Ihren Kunden ein hohes Risiko, für das Sie meistens mit Ihrem gesamten Vermögen haften.

Die Internet-Branche ist ein weitreichender Wachstumsmarkt. Aber auch Schadenmöglichkeiten und das Risiko für Vermögensschäden wachsen mit. Mit einer Berufshaftpflichtversicherung für IT-Dienstleister haben Sie Versicherungsschutz und Ihre Kunden sind damit auf der sicheren Seite.


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Mögliche Schäden der IT-Dienstleister

Ein Programmierer legt bei seiner Arbeit beim Kunden die Software lahm. Nichts geht mehr, der Betrieb des Kunden steht still. Unbeabsichtigt, doch mit großen finanziellen Folgen. Der Kunde will den Betriebsausfall ersetzt haben. 

Ein weiteres Beispiel: Ihr Mitarbeiter für IT-Sicherheit wird lange Zeit krank und fällt in Ihrem Unternehmen aus. Durch den Ausfall des Mitarbeiters verzögert sich die Implementierung von Softwarekomponenten um zwei Wochen. Sie als Arbeitgeber können den vertraglich vereinbarten Termin für Ihren Kunden nicht halten. Ihr Kunde wird wegen der verspäteten Lieferung einen Vermögensschaden geltend machen. Die Berufshaftpflichtversicherung bietet eine umfangreiche Versicherung für IT-Dienstleister.

Die Leistungen einer Berufshaftpflichtversicherung für IT-Dienstleister

  • Berufs-Haft­pflichtversicherung (für Betriebsstätte und IT-Dienstleistung) mit 5 Millionen Euro Versicherungssumme
  • Reine Vermögensschäden aus der IT-Tätigkeit mit wählbaren Versicherungssummen von 250.000 Euro bis 3 Million Euro
  • Privathaftpflicht mit umfangreichen Leistungen
  • Vermögensschäden aus der Verzögerung der Leistung
  • Re-Implementierungskosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
  • Reputationsschäden bis 300.000 Euro je Versicherungsfall
  • Veränderung, Blockierung oder Zerstörung der eigenen Website
  • Verlust schriftlicher Arbeitsdokumente
  • Domainschutzversicherung
  • Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag
  • Keyman-Cover (Ausfall von Mitarbeitern oder IT-Spezialisten in Schlüsselpositionen)

Weitere Schadenbeispiel zur Berufshaftpflicht für IT-Dienstleister

Ausfall der Internetplattform des Kunden

Beim Austausch von USV-Systemen (unterbrechungsfreie Stromversorgung) wurde versehentlich die komplette Last auf eine Stromzuführung geleitet. Infolge Überlastung schaltete die Stromversorgung ab und die Internet-Plattform des Kunden war nicht mehr erreichbar. Hierdurch entstand ein Umsatzausfall in Höhe von 36.000 Euro.

Zerstörung der Systemstruktur

Beim Austausch einer defekten Festplatte durch einen Techniker des Versicherungsnehmers kam es zu einem Fehler, der die logische Struktur des gesamten Systems zerstörte. Hierdurch entstand beim Kunden ein Betriebsausfallschaden von über 450.000 Euro.

Fehlerhafte Datenübernahme

Bei der fehlerhaften Implementierung einer Software zur Steuerung eines Lagersystems wurden vorhandene Daten aus dem Altsystem falsch übernommen. Aktuelle Änderungen von Warenbeständen wurden gar nicht erfasst. Unter hohem Personalaufwand musste die Ware manuell gezählt werden. Es entstanden Vermögensschäden in Höhe von 39.000 Euro.

Schaden Beispiel: Keyman-Cover (Ausfall von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen)

Ein Spezialist für IT-Sicherheit implementiert für einen Großkunden Sicherheitssysteme an Softwarekomponenten. Der Mitarbeiter erkrankt schwer. Die behandelnden Ärzte gehen von einer Rückkehr nach frühestens sechs Monaten aus. In Ihrer Firma kann kein weiterer Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation und Expertise den Auftrag abschließen. Sie müssen über einen Headhunter nach vier Wochen suche einen qualifizierten Ersatz einstellen und einarbeiten. Bis zum Projektabschluss entstehen Personalmehrkosten in Höhe von 133.000 Euro inklusive der Kosten des Headhunters. Die Fertigstellung verzögert sich um zwei Wochen. Ihrem Kunden entsteht durch den verzögerten Einsatz der Software ein Vermögensschaden in Höhe von 37.000 Euro.