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D&O-Haft­pflichtversicherung für Unternehmensleiter

Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für Unternehmensleiter im Vergleich

D&O-Versicherung Vermögensschadenhaftpflichtversicherung UnternehmensleiterDie Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für Unternehmensleiter ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensleiter, Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und weitere. Die Berufshaftpflicht schützt Sie in Ihrer führenden Position vor den Folgen einer persönlichen Haftung auf Grund gesetzlicher Haft­pflichtbestimmungen wegen Vermögensschäden. Als Beispiel die Haftung des Geschäftsführers nach Paragraph 43 GmbHG).

Der Umfang der Versicherung umfasst die  Ansprüche außen stehender Dritter, zum Beispiel einen Gläubiger. Oder auch die Ansprüche des Unternehmens selbst gegen seine Manager. Damit schützt die D+O-Versicherung zugleich das Vermögen der Firma vor Schäden durch fehlerhaftes Management.

Die Directorsversicherung und Officersversicherung (D&O-Versicherung) wird als auch als Firmen-D&O bezeichnet, da das Unternhemen die Versicherung zu Gunsten der Manager und Beauftragten eines Unternehmens abschließt. Es kann jeder einzelne Entscheidungsträger eine D&O-Haft­pflicht abschließen

Die Firmen-D&O-Versicherung ist der Schutz des privaten Vermögens der versicherten Per­sonen. Eine Absicherung für den Geschäftsführer, den Unternehmensleiter, die Vorstände und so weiter. Der Versicherungsgesellschaft gewährt den versicherten Per­sonen Versicherungsschutz, wenn diese bei ihrer Tätigkeit für das versicherte Unternehmen aufgrund gesetzlicher Haft­pflichtbestimmungen einen Vermögensschaden verursachen. Der versicherte kann vom Unternehmen oder einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden

Nutzen Sie meine Beitragrechner für einen Vergleich zur D&O-Haft­pflichtversicherung für Unternehmensleiter 


Anfrage zur Berufshaftpflicht für Unternehmensleiter und Manager
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Die Haftung und die Klagen gegen Unternehmensleiter steigt ständig

Die Entwicklung ist deutlich zu sehen, die Folgen sind drastisch. Im Wirtschaftsleben werden Führungskräfte immer häufiger persönlich haftbar gemacht. Bei den zunehmend komplexeren Prozessen und betrieblichen Zusammenhängen steigt das Risiko, kostspielige Fehlentscheidungen zu treffen. Als Führungskraft von Kapitalgesellschaften haften bei Pflichtverletzungen mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe. Auch als angestellter Geschäftsführer einer GmbH sind Sie in der Haftung. Selbst Leiter von gemeinnützigen Organisationen, also auch Vereinsvorstände können haftbar gemacht werden

Die D&O-Haft­pflichtversicherung für Unternehmensleiter und Manager

Für die beruflichen Risiken gibt es ein Sicherheitskonzept, auf das sich Manager wirklich verlassen können. Die D&O-Versicherung ist für Führungskräfte in unterschiedlichsten Unternehmensformen von Aktiengesellschaften bis zum Verein konzipiert. Als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt sie die versicherten Manager gegen Ansprüche der eigenen Firma (Innenhaftung) wie auch gegen Ansprüche Dritter (Außenhaftung)

Folgende Risiken können Sie ver­sichern:

  • Prüfung der Haftung sowie Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Übernahme berechtigter Schadenersatzansprüche für versicherte Per­sonen

Das Markel Pro D&O-Konzept ist besonders auf kleine und mittelständische Unternehmen zugeschnitten

  • Voller Innenverhältnisschutz (kein Eigenschadenausschluss)
  • Die operative Tätigkeit ist mitversichert
  • Breite Definition der versicherten Per­sonen, inkl. leitender Angestellter, Liquidatoren, etc.
  • Mitversicherung der gesetzlichen Beauftragten als versicherte Per­sonen
  • Erweiterter Vermögensschadenbegriff (Folge eines Per­sonen oder Sachschadens)
  • Unbegrenzte Rückwärtsdeckung, d.h. nur schon bekannte Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen
  • Schiedsgerichtsklausel Weltweiter Versicherungsschutz: Kein genereller Ausschluss für Non-Admitted Länder

Weitere Highlights der Markel Pro D&O-Versicherung sind:

  • Abwehrkosten Zusatzlimit (bis 50%)
  • 10 Jahre sofortige, prämienfreie und unverfallbare Nachmeldefrist
  • Kontinuitätsgarantie: Wird der Versicherungsschutz mit Bedingungseinschränkungen fortgesetzt, gilt für Pflichtverletzungen vor Änderungsbeginn der ursprüngliche
    Deckungsstandard
  • Vorsorgliche Rechtsberatung / Vorbeugende Abwehrkosten ohne Sublimit
  • Wiederauffüllung der Versicherungssumme als Option
  • Sofortkosten im Schadenfall
  • Eine pauschale Fremdmandatsversicherung ohne Entschädigungsgrenze
  • Kosten zur Minderung und Abwehr von drohenden oder eingetretenen Reputationsschäden
  • Strafrechtsschutzdeckung und Verfahrensrechtsschutz
  • Versicherungsschutz bei Verletzung der Antikorruptionsgesetze
  • Abwehr von Auskunfts- und Unterlassungsansprüchen Versicherungsschutz im Zusammenhang mit aufsichtsrechtlichen Sonderuntersuchungen
  • Möglichkeit zum Abschluss eines dreijährigen Vertrages (mit Prämiennachlass)